Im Umgang mit personenbezogenen Daten gerät das Rathaus schon wieder in die Kritik. Ein Brief, der an einen Abgeordneten gerichtet war und im Rathaus einging, wurde von der Verwaltung geöffnet. Sie konnte den Inhalt der Botschaft mitlesen.
Bürgermeister Mücke erklärte, der Brief sei wegen der Vielzahl täglich eingehender Post „irrtümlich geöffnet“ worden.
Wer unbefugt einen verschlossenen Brief, der nicht zu seiner Kenntnis bestimmt ist, öffnet, verletzt das Briefgeheimnis. Ein Straftatbestand. Markus Mücke schließt künftigen Rechtsbruch nicht aus. Die Verwaltung werde das Briefgeheimnis „so gut es geht“ einhalten.
Erst im Oktober 2017 geriet das Rathaus in die Kritik von Brandenburgs Datenschutzbeauftragter. E – Mail Nachrichten an Abgeordnete infolge falscher Adressierung gingen nicht an den Absender zurück. Sie landeten stattdessen in einem „Sammelpostfach“, wurden dort gesichtet und dann an den Empfänger weitergeleitet.
Ich gehe mal davon aus, dass die Schreibkräfte in der Verwaltung der deutschen Sprache mächtig sind. Wie ist es dann möglich einen Brief an Herrn/Frau XY „versehentlich“ zu öffnen? Welche Konsequenzen hat das? Keine?
ich habe in meiner Berufspraxis ebenfalls einmal versehentlich einen fremden Brief geöffnet. Ergebnis eine Abmahnung. Das Problem hing mir bis zum Ende meiner Tätigkeit in der Firma an.
Diese Nachlässigkeit spiegelt viele Arbeitsgänge neuerdings wider.
Sammeln der Paßwörter auf PC der Gemeinde von PC die sich außerhalb der Gemeindeverwaltung befinden. Begründung: Wenn es einen Schaden gibt muss man ja schließlich an den PC kommen!!!
Soviel zum ‘Thema Datensicherheit.