MAWV: Deshalb muss der Verzicht auf Rückzahlung gut überlegt sein

12. Juli 2018
Von

Sogenannte Altanschließer mit nicht bestandkräftigen Bescheiden erhalten dieser Tage Post von MAWV – Chef Peter Sczepanski. Bis Mitte Juli sollen sie überlegen, ob sie auf die Rückzahlung des Beitrages verzichten und dafür künftig weiter von niedrigen Gebühren profitieren wollen.

MAWV - Chef Sczepanski wehrt sich gegen die Rückzahlung von Altanschließerbeiträgen. (Foto: mwBild)

MAWV – Chef Sczepanski wehrt sich gegen die Rückzahlung von Altanschließerbeiträgen. (Foto: mwBild)

Wer damit einverstanden ist, soll eingelegte Rechtsmittel gegen den Bescheid zurücknehmen. Anderenfalls droht ihnen bei Rückzahlung im Gegenzug eine saftige Gebührenerhöhung, bei Abwasser von 2,33 €/m³ auf 5,88 €/m³.

Das müssen Betroffene jetzt bedenken:

  • Gesplittet Gebühren für Wasser und Abwasser sind vom MAWV noch nicht eingeführt.
  • Die im Brief angegebenen Gebühren sind von der Verbandsversammlung nicht bestätigt. Erst am 30. August soll über das Gebührenmodell abgestimmt werden.
  • Der MAWV gibt im Brief keinerlei Garantie über die Höhe der Gebühr.
  • Garantiert ist lediglich, dass mit der Rücknahme von Rechtsmitteln, sämtliche Ansprüche Betroffener verloren gehen.
  • Ob gesplittete Gebühren überhaupt rechtlich zulässig sind, ist unter Experten strittig.

Hilft also doch nur der Weg zum Anwalt.

2 Responses to MAWV: Deshalb muss der Verzicht auf Rückzahlung gut überlegt sein

  1. E.H.
    12. Juli 2018 at 13:47

    Niemand hat die Absicht, Bürger über den Tisch zu ziehen.

  2. M&M
    12. Juli 2018 at 13:07

    Das ist Erpressung pur!!!
    Jetzt wird es richtig kriminell. Das sollte sich mal der normale Bürger trauen.
    Der mußte gleich Verzugszinsen bezahlen, wenn er nicht termingerecht bezahlt hat.
    man sollte den ganzen Vorstand entlassen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige