MAWV – Bescheide: Kein grünes Licht für Rechtsanwalt

28. Februar 2017
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Schulzendorf. Der Gemeinderat ist dem Vorstoß von Bürgermeister Mücke, 7.000 Euro für einen Rechtsanwalt zu bewilligen, der die Erfolgsaussichten von rund 100 eingelegten Widersprüchen zu Beitragsbescheiden des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbades (MAWV) für Kanalanschlüssen prüfen soll, nicht gefolgt.

Bernd Puhle vom BürgerBündnis kritisiert das Auftreten der Bürgermeister in der Verbandsversammlung des MAWV. (Foto: mwBild)

Bernd Puhle vom BürgerBündnis kritisiert das Auftreten der Bürgermeister in der Verbandsversammlung des MAWV. (Foto: mwBild)

Eine verlässliche rechtliche Beurteilung könne erst nach Abschluss eines schwebenden Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg (OVG) erfolgen, argumentierte Dr. Herbert Burmeister (Die Linke) im Gemeinderat. „Zum jetzigen Zeitpunkt, wo alle im Kaffeesatz lesen, halte ich das Tätigwerden eines Anwalts nicht für sinnvoll. Wir sollten das Urteil des OVG abwarten und dann erneut darüber entscheiden.“, so der Chef des Gemeinderates.

Unterschiedliche Auffassungen zur Wahl eines Anwalts trafen im Gemeinderat aufeinander. Während Abgeordnete Juristen, die bereits Bürger erfolgreich vertraten, präferierten, will Bürgermeister Mücke auf einen „neutralen“ Anwalt setzen, der weder auf der Seite der Bürger, noch auf der des MAWV steht.

Mückes Vorhaben, juristisch gegen den MAWV vorzugehen, sorgt indes bei Bürgerechtlern für Kritik. „Er hat öffentlich ständig beteuert, dass der Zweckverband stets gesetzmäßig handelte. Wenn alles korrekt war, weshalb will Herr Mücke plötzlich einen Anwalt einschalten? Ist etwa doch nicht alles rechtens gewesen?“, fragt Reinhard Bolduan, Sprecher der Interessensgemeinschaft Altanschließer.

Bernd Puhle, langjähriger Fraktionschef vom BürgerBündnis appelliert an den Gemeinderat, er solle Einfluss auf das Auftreten von Markus Mücke in der Verbandsversammlung ausüben: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sollte endlich von der Verbandsversammlung respektiert werden. Es muss Schluss damit sein, dass sich die Bürgermeister wegducken und alles ab nicken.“

Der MAWV weigert sich, die Entscheidung des BVerfG auf Grundstückseigentümer des Verbandsgebietes anzuwenden. Schließlich sei der Verband erst im Jahr 2000 rechtswirksam gegründet worden. Dieser Sicht folgte jüngst das Verwaltungsgericht in Cottbus in einem Fall nicht.

Rund 800 Verfahren sind derzeit beim Verwaltungsgericht in Cottbus und 40 vor dem Oberverwaltungsgericht gegen den MAWV anhängig.

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