Markus Mücke fängt sich Rüffel von Datenschutzbeauftragter ein

24. Mai 2016
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Die Brandenburger Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht hat die doppelte Erhebung von Gebühren durch Bürgermeister Mücke für unzulässig erklärt.

Dagmar Hartge, Brandenburgs oberste Datenschützerin, musste schon einmal in der Gelbe Säcke - Affäre in Schulzendorf eingreifen. (Foto: LDA)

Dagmar Hartge, Brandenburgs oberste Datenschützerin, musste schon einmal in der Gelbe Säcke – Affäre in Schulzendorf eingreifen. (Foto: LDA)

Worum ging es? Im Fall einer Akteneinsichtnahme hatte das Rathaus zwei Gebühren erhoben. Eine für die Erteilung der Genehmigung zur Akteneinsicht und eine zweite für die eigentliche Einsichtnahme von Akten.

Geht nicht, sagt die Kleinmachnower Datenschützerin Dagmar Hartge. Weil die reine Entscheidung über die Akteneinsicht für den Antragsteller keinen Nutzen darstellt, ist eine Gebührenerhebung unzulässig. Anders wäre dies bei einer Veranstaltungsgenehmigung oder einer Baugenehmigung.

Das Gemeindeoberhaupt musste die Abrechnungspanne korrigieren. Eine wochenlang andauernde bürokratische Prozedur, in der zahlreiche Schriftstücke die Adressaten wechselten, ging damit zu Ende. Es bleibt bei der Gebühr zur Akteneinsicht in Höhe von 4 Euro. Jetzt fallen sogar Kosten für die Rückzahlung der zuviel erhobenen Entgelte an.

Wirtschaftliche Verwaltungsarbeit sollte anders aussehen.

3 Responses to Markus Mücke fängt sich Rüffel von Datenschutzbeauftragter ein

  1. Olli
    24. Mai 2016 at 23:22

    Keine Firma könnte so arbeiten. Ein Glück, dass es Steuerzahler gibt.

  2. Zeuthener
    24. Mai 2016 at 22:42

    Ihr könnt einem leid tun. Euer Bürgermeister hat nicht mal Ahnung vom Verwaltungsrecht.

  3. T.Hübner
    24. Mai 2016 at 21:11

    Wenn es schon bei solch einfachen Dingen nicht klappt ….

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