Landrat Loge muss Bürgermeister auf Rechtskonformität hinweisen

18. Oktober 2014
Von

Fünf Bürgermeister sorgten kurz vor der Brandenburger Landtagswahl für dicke Aufregung (Der Schulzdorfer berichtete darüber).

Bernd Speer (Eichwalde), Klaus Quasdorf (Bestensee), Beate Burgschweiger (Zeuthen), Dr. Udo Haase (Schönefeld) und Markus Mücke hatten als „ Bürgermeister der Region“ in einem Flyer Wähler aufgefordert, ihre Erststimmer der SPD Spitzenkandidatin Tina Fischer zu geben.

Die Wahlhilfe von fünf Bürgermeistern für Tina Fischer (SPD) hatte ein Nachspiel. Landrat Stephan Loge gab ihnen Hinweise zu rechtskonformen Verhalten im Wahlkampf. (Bildmontage: Bliefert)

Die Wahlhilfe von fünf Bürgermeistern für Tina Fischer (SPD) hatte ein Nachspiel. Landrat Stephan Loge gab ihnen Hinweise zu rechtskonformen Verhalten im Wahlkampf. (Bildmontage: Bliefert)

Und das, obwohl Bürgermeister eigentlich zu Neutralität verpflichtet sind. Verfasser des Flyers war die SPD Dahme – Spreewald.

Wegen unzulässiger Wahlwerbung ging im Landratsamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, der Landrat Stephan Loge nachging. „Die Bürgermeister haben Hinweise zu rechtskonformen Verhalten im Wahlkampf erhalten.“, erklärte Loge im Ergebnis seiner Prüfung.

Ein Disziplinarverfahren gegen die fünf Hauptverwaltungsbeamten nach dem Brandenburger Landesdisziplinargesetz leitete er nicht ein.

Für Schulzendorfs Bürgermeister Mücke ist es bereits der zweite Hinweis sich rechtskonform zu verhalten. Im März 2014 wurde festgestellt, dass Mücke, über Monate hinweg, Bestimmungen des Brandenburger Datenschutzgesetzes verletzt hatte. Schulzendorfs Gemeindevertreter hatten diesen Rechtsbruch missbilligt.

10 Responses to Landrat Loge muss Bürgermeister auf Rechtskonformität hinweisen

  1. Ulf
    Ulf
    19. Oktober 2014 at 20:11

    Für mich stellt sich folgende Frage. Wenn die Bürgermeister ihre Neutralität verletzt haben, ist denn dann die Wahl von Frau Fischer überhaupt rechtens? Muss es Neuwahlen geben?

  2. Obelix
    19. Oktober 2014 at 16:59

    Themis ich will in einem freien Land leben mit der Farbe Braun hat das nichts zu tun! Die Nazikeule ist das einzige was bleibt!? XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Was hier mit unserem Land passiert geht garnicht! Schlaft mal weiter,XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX “Warum habt ihr nichts getan?”

    Lieber User Obelix, Ihr Beitrag wurde in Teilen nicht veröffentlicht. Schmähkritik und obszöne Äußerungen werden hier nicht geduldet.

    Sascha Weinert
    Der Schulzendorfer

  3. Themis
    19. Oktober 2014 at 15:57

    Das es kein Friedensvertrag gibt, lernt ja nun jedes Kind in der Schule. Das wir dieses Problem genau den Arschgeigen zu verdanken haben, die heute damit Stimmung machen wollen, ist schon grotesk. Schon damals waren diese Braunen zu feige sich Ihrer Verantwortung zu stellen.
    Zurück zum Thema. Das Thema Loge zeigt doch wieder einmal, dass wir eine zu schwache Oposition in Brandenburg haben.

  4. Obelix
    19. Oktober 2014 at 10:36

    Kein Reichsbürger! Deutscher würde reichen! 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag!Nochmals der kurze geschichtliche Rückblick: 1945 wurde ein Waffenstillstand unterzeichnet. Einen Friedensvertrag gibt es bis heute nicht!der 2. Weltkrieg gegen die Deutschen läuft deshalb weiter.(UN Feindstaatenklausel)Auf der Potsdamer Konferenz wurde beschlossen,zur Unterstützung und wirtschaftlichen Kontrolle der Siegermächte,eine deutsche Verwaltung aufzubauen,die denn Interessen der Besatzer entspricht. Im Westen wurde diese Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes eine Nichtregierungsorganisation mit dem Namen”BRD” Von Anfang an war klar,dass die BRD niemals die Interessen der Bevökerung zu vertreten,sondern ausschliesslich die Gewinnmaximierung der Siegermächte durchzusetzen hatte. Bei einem Landesparteitag der SPD NRW 2010 sagte Sigmar Gabriel,das wir eigentlich keine Bundesregierung haben! Zitat”Ich sage euch,wir haben gar keine Bundesregierung.Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland. Das ist,was sie ist”

  5. mads
    19. Oktober 2014 at 09:05

    Ach Herr Obelix outet sich als “Reichsbürger”. Na das wird ja immer bunter hier.

  6. Tiefflieger
    Tiefflieger
    19. Oktober 2014 at 07:35

    @Obelix: Bevor Sie derart Abstruses hier veröffentlichen, befassen Sie sich bitte mit den 2 + 4 Verträgen, lesen internationale Verträge, welche die NATO betreffen und beschäftigen sich mit dem Grundgesetz. Sie reden wirres Zeug. Ist das auf Ihrem “Mist” gewachsen?

  7. Obelix
    19. Oktober 2014 at 05:48

    Artikel 146

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Ist das nicht Theorie und Praxis? Die BRD ist kein Staat sondern ein verwaltetes Wirtschaftsgebiet! Alle Figuren die dieses Spiel spielen haben doch keine Legitimation!? Artikel 133 Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets ein! Es sollten alle ihr Grundrecht in Anspruch nehmen und die Umsetzung des Artikels 146 fordern! Zum Thema Besatzung,verweisse ich auf denn Artikel 120! Wer besetzt ist darf abgehört werden! Wer besetzt ist glaubt wahrscheinlich nur frei wählen zu dürfen!? In denn Augen vom Obelix sind die die das Spiel mit spielen,Söldner der Besatzer!

  8. Schulzendorfer
    18. Oktober 2014 at 20:36

    Wann leitet Loge denn überhaupt ein Disziplinarverfahren ein?!

  9. Aus Alt mach Neu ?
    18. Oktober 2014 at 19:10

    @ Obelix Theorie und Praxis ! Niemand wird Ihnen glauben.
    Realität ist doch, dass Loge hier keiner Krähe ein Auge auskratzt, zumal der Landrat 11 / 2015 gewählt wird. Mücke hat sich bei den anderen Rückversichert und dann hat er es gemacht. War da Dr. Franzke nicht auch noch dabei ?

  10. Obelix
    18. Oktober 2014 at 14:20

    Alles Affentheater,keiner von diesen Personen ist rechtskonform gewählt! Verweis: Feststellung der Fehlerhaftigkeit der Wahlen ab 1956 durch das aktuelle BVerfg- Urteil vom 25.07.2012: (BVerfg, 2 BvF 3/11 vom 25.7.2012,Absatz-Nr.(1-164) ) Durch die Staatenlosigkeit,fehlende Legitimation des gewählten Gesetzgebers,der Ernennung aller Amtspersonen auf Bundes-,Landes-und kommunaler Ebene,nichtig Rechtsgrundlagen, Bruch aller Verträge.

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