KUNGELVERDACHT: Werden sta² – Planer vom Rathaus begünstigt?

12. November 2017
Von

Schulzendorfs Verwaltung hat erneut dem Planungsbüro sta² aus Königs Wusterhausen einen lukrativen Auftrag erteilt. Dabei geht es um die Vorbereitung eines Verfahrens zur Suche nach einem Planer für den Schulerweiterungsbau. Die Vergabe erfolgte freihändig und ohne Einbeziehung des Gemeinderates.

Die Vergabepraxis der Gemeinde Schulzendorf wirft dicke Fragezeichen auf. (Foto:mwBild)

Die Vergabepraxis der Gemeinde Schulzendorf wirft dicke Fragezeichen auf. (Foto:mwBild)

Bereits zweimal, für das Hortanbau- und das Kita Projekt, erhielt das  sta² freihändig vergebene Aufträge von Bürgermeister Mücke.

Besonders pikant an der Sache: Die sachkundige Einwohnerin der Körner – Fraktion, Birgit Bausdorf, ist für sta² tätig. 2014 arbeitet Bausdorf in einem Ausschuss beim Hortprojekt ihres Brötchengebers mit. Lange Zeit verheimlichte sie ihre wirtschaftliche Verbundenheit mit dem Planungsbüro, bis die Sache aufflog.

Der Chef des Gemeinderates, Dr. Herbert Burmeister (Die Linke), wollte von Bauchef Sonntag wissen, warum die Auswahl erneut auf sta² fiel und ob nicht auch andere Büros diese Leistung hätten erbringen können.

„Da hätte eine Suche stattfinden müssen, die Zeitverzug und Arbeit bedeutet hätte.“, rechtfertigte Bauchef Jörg Sonntag die Entscheidung, dass ein Wettbewerb ausfiel.

Konter Dr. Burmeister: „Alles ist immer mit Arbeit verbunden.“

 

28 Responses to KUNGELVERDACHT: Werden sta² – Planer vom Rathaus begünstigt?

  1. B.Hartenstein
    17. November 2017 at 15:54

    @ Rote Zor(n)a

    Genauso meine ich es.

    Bei einer Akteneinsicht würden mich hauptsächlich die Ausführlichkeit und Genauigkeit der Leistungsbeschreibung und die Vergabekriterien interessieren – nicht immer ist der billigste Anbieter auch der Beste oder Günstigste. Und sehr hilfreich wäre es auch, wenn bereits ein Vertragsentwurf beigelegt wäre. Man könnte da z.B. auf die Dauer des Vorhabens konkret Einfluss nehmen – z.B. Boni für vorfristiges Erfüllen, aber auch Verzugsstrafen bei Terminverlust…….

    Aber …. wenn das alles zu viel Arbeit macht ….. ja dann ….
    scheint die Gemeinde im Geld zu schwimmen.

  2. Rote Zor(n)a
    16. November 2017 at 17:17

    @Frau Hartenstein

    ich kann Ihnen nur zustimmen
    AIG – eine super Sache –

    Akteneinsicht ->
    DAS „… ist … mit Arbeit verbunden.“

    Sehr leicht wäre erkennbar,
    wie ein Leistungskatalog definiert wurde,
    ob sich Verwaltung um Bewerber*innen BEMÜHT hat,
    nähmlich aktiv zur Teilnahme aufgerufen hat …

    Ob (bei gelaufenen Vorgängen)
    der billigste oder gar einzigste Bewerber
    gewann und dann “gnadenlos”
    teure Ergänzungs / Nachbeschaffungs – oder
    Folgeaufträge generiert hat.

    Dann läufts wie geschmiert.

    Ausschreibungen und kluge Beschaffungspolitik
    im Idealfall mit Expertise und “Leidenschaft” ausgeführt
    ist doch unbedingt die Voraussetzung
    für Wettbewerb und Exzellenz,
    um das Beste herauszuholen
    aus einem “Verwaltungsvorgang”
    und unserem Geld.

    Das ist überhaupt nicht bürokratisch
    sonderen eine sinnvolle demokratische Methode.

  3. B.Hartenstein
    16. November 2017 at 15:45

    Nix Herr, ich bin weiblich, aber macht nichts, bin eh kein Freund dieser Genderüberspitzung.

    Wenn Sie Bürokratie einfacher machen wollen, bin ich dabei. Aber ich bin für optimale Transparenz, besonders bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Wenn es hier ohne stete Kontrolle und massiven Auflagen, z.B. VOL, ginge, wäre das ein Segen. Aber, glauben Sie mir, gerade auf diesem Sektor gibt es mehr schwarze Schafe als ehrliche.
    Mich erstaunt immer wieder, dass Bürger im Land Brandenburg ihr Recht auf Akteneinsicht so wenig in Anspruch nehmen. Bis auf ganz wenige Ausnahmen, Personalangelegenheiten z.B., ist das möglich. Ich habe das auch schon getan. Dann braucht man keinen Gerüchten nachlaufen, sondern kann es schwarz auf weiß einsehen oder ganz konkrete Fragen zu den Unterlagen stellen. Es gibt in diesem Bundesland die Möglichkeit und keiner nutzt sein Recht, schade.

  4. Frank Knuffke
    16. November 2017 at 11:12

    Wie sie wissen,Herr Hartenstein,können wir als Gemeindevertreter da nicht viel machen,ich plädiere deshalb im Rat dafür,der Verwaltung bei derlei Angelegenheiten allen nur erdenklichen Spielraum einzuräumen um die Sachen so einfach und schnell wie möglich zu erledigen.

  5. B.Hartenstein
    15. November 2017 at 19:15

    Auch die Entscheidung des Staatanwaltes basiert auf Recht und Gesetz.
    Übrigens, das Gesetz zur Vergabe von Aufträgen wurde politisch entschieden.
    Es sind also die gewählten Vertreter, die über Art und Weise eines Gesetzes beschließen.
    Genau wie im “kleinen Bundestag” – der Gemeindevertretung……, deren Mitglied Sie doch sind. Machen Sie Ihren Einfluss geltend, Gesetze einfacher, aber wirksamer zu gestalten ……

  6. Frank Knuffke
    15. November 2017 at 16:48

    Korruption bekämpft man mit dem Staatsanwalt,und nicht in dem man die Vergabeverfahren für alle wahnsinnig kompliziert macht.

  7. karo
    15. November 2017 at 16:46

    ist frau Bausdorf nicht auch sachkundige Einwohnerin in der Gemeindevertretung???

  8. B.Hartenstein
    15. November 2017 at 13:45

    Lieber Herr Knuffke,
    was wäre, wenn es keine Vorschriften, Bestimmungen gäbe? Nicht die Gesetze sind schlimm, schlimm sind diejenigen, die sie missbrauchen zugunsten eigener Vorteile. Das betrifft sowohl die Seite der Anbietenden als auch die Seite der kommunalen Vertreter. Ich kenne die Argumentationen und Tricks und Kniffe von beiden Seiten aus eigener Erfahrung und , glauben Sie mir, ich könnte ein Buch schreiben, was alles so im Rahmen der VOB, VOL möglich ist.
    Das beginnt doch schon bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung eines Auftrages. Schon hier sind Manipulationen möglich, die einen ehrlichen Wettbewerb unterbinden. Aber auch die Angaben von Unternehmern entsprechen sehr oft nicht der Wahrheit. Man spekuliert ja sogar öfter mal mit der Insolvenz. Ich kenne noch Gedanken höhererseits, dass es Überlegungen gab, öffentliche Auftragsvergaben nur noch losgelöst von der direkten kommunalen Ortsbezogenheit bzw. ohne persönliche Kontaktnahme mir Unternehmen ausgeschrieben, bearbeitet und vergeben werden sollten – als Maßnahme, die Gefahr zur Korruption auszuschließen.
    In der Thematik ist schon viel Sprengstoff. Komischerweise ist immer der Steuerzahler der Dumme, denn der muss letztlich die Leistungen bezahlen.

    Und, lieber Herr Knuffke, wenn sich keine Unternehmen mehr für öffentliche Aufträge interessieren würden, wer sind denn dann die ganzen Dienstleister in allen Bereichen des öffentlichen Lebens?
    Und, lieber Herr Knuffke, wie gern beruft sich die Privatwirtschaft auf Referenzen aus öffentlichen Aufträgen, wenn es um Interesse an Vergaben in der großen Wirtschaft oder gar im EU-Raum geht.
    Recht und Gesetz ist ein hohes Gut, mit dem oft viel zu leichtfertig und selbstsüchtig umgegangen wird.

  9. Andreas Radzkowski
    15. November 2017 at 09:07

    Man liest hier immer nur, dass Burmeister, Kolberg, Schröder Dinge kritisch ansprechen. Was ist mit den anderen GV? Warum halten sie den Mund? Herr Körner, Sie könnten doch auch mal für mehr Transparenz eintreten. Gerade die Grünen nehmen das doch für sich in Anspruch. Oder ist es unangenehm gegen Ihren Freund Mücke und Ihre Kollegin Bausdorf etwas zu sagen? Es bleibt alles ohne Konsequenzen. Viele schreiben hier, dass es nicht korrekt ist, solch einen Auftrag freihändig zu vergeben. Warum wird gegen Sonntag nicht vorgegangen?

  10. Rote Zor(n)a
    15. November 2017 at 08:46

    @Frank Knuffke

    Sie beklagen berechtigt Korruption und Desaster am BER.

    Sie beklagen berechtigt durch Firmen erlebtes
    Verwaltungshandeln mit dem Ergebnis,
    das immer die gleichen Firmen zum Zuge kommen.
    Das führt leider in unserer Region
    zur Frustration gerade kleinerer Unternehmer*innen,
    die eben nicht “gut vernetzt sind”.

    Es geht doch aber nicht um “florierende Geschäfte”
    für die Firmen bekannter Unternehmer*innen (“auf Empfehlung”)
    sondern um Beauftragung von Fachfrauen und Fachmännern
    nach einem fairen und legalem Verfahren.

    …………………………………
    DAS „… ist … mit Arbeit verbunden.“
    …………………………………

    Arbeit, der Behörde(n)
    unter VERANTWORTUNG
    von politischen Beamten,
    die genau für
    DIESE verantwortliche ARBEIT
    gewählt wurden!

  11. Frank Knuffke
    15. November 2017 at 05:33

    Was sind diese ganzen bürokratischen Vorschriften wert,wenn sich keine Firma um solch einen öffentlichen Auftrag bewirbt?Warum sollte sich ein Unternehmer mit diesem Schwachsinn befassen,wo er doch weiss,genau so bürokratisch und nach 1000 Gesetzen und Verordnungen wird dann seine Leistung überprüft,und genau so bürokratisch erfolgt dann die Bezahlung,also irgendwann….Ist denn auch genau so bürokratisch geregelt,wie die Gewerke auf einer Baustelle zusammenarbeiten? Da kommt Firma A,macht dies,dann muss erst Firma B und C kommen,damit Firma A weitermachen kann.Was ist wenn Firma B pleite geht,und Firma A deshalb den Auftrag nicht zu Ende führen kann und deshalb nicht bezahlt wird? Alles beste Voraussetzungen um an einem öffentlichen Auftrag pleite zu gehen.Haben viele Firmen beim BER erlebt.Die Schlussfolgerung,welche die Unternehmer daraus ziehen ist,Hände weg von öffentlichen Aufträgen.Ich kenne jede Menge Unternehmer,die genau zu dieser Erkenntnis gelangt sind.Ich kenne keinen einzigen,welcher noch öffentliche Aufträge annimmt.Was schreibt die VOB in diesem Fall?????

  12. Eichberghoernchen
    14. November 2017 at 23:10

    Also das es eine freihändige Vergabe war ist meines Erachtens nicht so kritisch, da viele Vergaben unterhalb des Schwellenwertes freihändig durchgeführt werden.
    Bei der freihändigen Vergabe muss es jedoch einen Wettbewerb geben und da sollte man meines Erachtens mindestens drei Bieter zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten die anderen aufgeforderten Bieter neben STA2 nichts angeboten habe kann man nicht mal wirklich monieren.

    Sollte es aber tatsächlich ohne Wettbewerb vergeben worden sein, wäre es eine Direktvergabe und das hat schon erhebliches Rügepotential. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Beschaffungsvolumen hier unter 500€ liegt.

    Die Argumentation hinsichtlich der Eile spielt dann auch keine Rolle zumal eine Ausschreibung in kleinem Umfang sicher auch in 1-2 Wochen erledigt gewesen wäre.

    Ich hatte es bereits an anderer Stelle erwähnt, wenn man sich in den Stellenausschreibungen ansieht was die Gemeinde an Konditionen bietet kann ich nachvollziehen wenn in der Gemeinde einige Leute tätig sind die woanders keine Chance hatten. Wer was kann geht für das Geld nicht hier arbeiten.

    Ich kann beim besten Willen auch nicht verstehen wer das alles weiter so wollte.

  13. Rote Zor(n)a
    14. November 2017 at 20:15

    Credo Planungsteam (Wolf Ahner):

    “Wer uns will, vertraut uns.
    Wer uns vertraut der weiß, dass wir ehrlich,
    kompetent, offen, loyal, termingerecht und
    kosten- sowie zielorientiert arbeiten.
    Ziel ist, die Projekte so zufriedenstellend zu bearbeiten,
    dass eine zukünftige Zusammenarbeit ebenfalls gewünscht wird.”

    Hier steht gar nichts von “Freihandvergabe”;)

  14. B.Hartenstein
    14. November 2017 at 15:22

    Wie alles in Gesetzen und Verordnungen geregelt ist, betrifft das auch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
    Hier einmal einige Verordnungen zum Nachlesen, u.a. beim Bundesministerium für Justiz

    Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen – VgV
    – grundlegende Bestimmungen über Vergabevorschriften bei öffentlichen
    Aufträgen und Nachprüfungsverfahren gemäß EU-Richtlinie

    VOL/A – Teil A – Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen, auch unterhalb
    der Schwellenwerte

    VOL/B – Teil B – allgemeine Vertragsbedingungen für Dienst- und
    Lieferleistungen, Verdingungsordnung nach VOL/B

    UVgO – Unterschwellenvergabeordnung

    VOF – Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleister (Ingenieure,
    Architekten, Rechtsanwälte)

    VOB/A – Teil A – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

    VOB/B – Teil B – allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen,
    Grundlage für alle öffentlichen Bauaufträge

    Wer Lust hat, einfach mal nachlesen ….

    Ich verstehe die Argumentation des Herrn Sonntag überhaupt nicht (oder doch ?!) oder es hat sich in den letzten Jahren Grundlegendes in der Rechtslage geändert.

    Aus langjähriger Tätigkeit für Kommunen im gesamten Bundesgebiet weiß ich noch, dass für alle zu vergebenden kommunalen Dienst- und Lieferleistungen
    die Anwendung der Vergabeverordnung zwingend notwendig war. Die Argumentation, dass das zu viel Arbeit macht und darum nicht angewendet werden muss, ist mir in fast 20 Jahren nicht begegnet.
    Ich glaube, dass hätte sich in den Kommunen auch keiner gewagt.

  15. Rote Zor(n)a
    14. November 2017 at 09:50

    @Käptn Nemo:
    Aber WEN interessiert denn so Etwas?

    @Schulzendorfer
    Aber HIER einmal ein DICKES LOB
    an das Redaktionsteam vom SCHULZENDORFER:

    DANKE, das Sie sowas überhaupt bringen.
    Wenn ich an den Schmusekurs der MAZ
    mit dem MAWV denke, dann muss ich leider k****n:

    [Wir erinnern uns an Herrn Albrecht
    und an seine Pralinenschachtel voll mit Tausenderscheinchen.]

  16. Nemo
    13. November 2017 at 17:45

    Wann fliegt eigentlich die frühere Tätigkeit des Blogbetreibers in der Kreisdriektion Treptow auf?

  17. Insider
    13. November 2017 at 16:00

    Es entspricht nicht den Tatsachen, Herr Knuffke, dass es keine anderen Planungsbüros gibt, die schnell und zuverlässig derartige Arbeiten erledigen können. Das Amt ist verpflichtet Wettbewerb zwischen Bewerbern stattfinden zu lassen. Was Sie vorschlagen,ebnet den Weg für Korruption.

  18. Peter Siegert
    13. November 2017 at 13:44

    Lieber Herr Knuffke, nehmen Sie es mir nicht übel. Eine Ihrer Aussage ist schlicht falsch. Selbstverständlich nehmen viele guten Firmen an öffentlichen Ausschreibungen teil. Das wird auch künftig so sein.

  19. Frank Knuffke
    13. November 2017 at 11:57

    Im Gemeinderat habe ich folgende Auffassung vertreten: Die Verwaltung möge sich Firmen nehmen,mit denen sie auf Grund früherer Zusammenarbeit zufrieden war und alles gut und schnell verlaufen ist,sofern dies möglich ist auch ohne Ausschreibung.Der Grund dafür ist folgender.Gute Firmen sind in der Regel ausgelastet und nehmen an öffentlichen Ausschreibungen gar nicht mehr teil,wegen des hohen bürokratischen Aufwandes und auch des Risikos.Die Zeiten sind definitiv vorbei,wo die Firmen Schlange stehen um öffentliche Aufträge zu erlangen.Die Verwaltung muss sich im Gegenteil sogar Gedanken machen,wie sie Firmen vor Ort bekommt und diese dann an sich bindet.Von daher halte ich die Vorgehensweise für praktikabel und angebracht.Wichtig ist,die Arbeiten werden schnell und zuverlässig zu marktüblichen Preisen erledigt,das nützt uns allen.

  20. Rote Zor(n)a
    13. November 2017 at 11:54

    Korruption 3.0 wird doch aber gefördert

    in der “kleinen DDR” – sprich

    sozial
    demokratisches
    Brandenburg

    STA hoch 2 – Der Name ist Programm 😉

  21. karo
    13. November 2017 at 08:22

    röschen richtig, die schulzendorfer haben doch so gewählt also auch mauscheleien der besten güte

  22. Bine
    13. November 2017 at 07:33

    In größeren Unternehmen gibt es Mitarbeiter für Korruptionsvorsorge. Weiß jemand, ob es ähnliches in der Gemeindeverwaltung gibt?

  23. Arno Nühm
    12. November 2017 at 21:17

    Weiter, immer weiter so.. :( :( :(

  24. Frau Müller
    12. November 2017 at 20:23

    Weiter so…..

  25. Nobody
    12. November 2017 at 20:08

    Sonntag weiss, wie man so was händelt..

  26. Goldhexe
    12. November 2017 at 19:18

    In Schulzendorf gibt es keinen Richter für die inkompetente Handlungen der Gemeinde und so wird es
    immer weiter gehen. Selbst der Burmeister weiß über alles Bescheid und unternimmst nichts und es wird
    viel geklappert und passieren wird nichts.
    Was für ein Affentheater.
    Jeder Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht !!

  27. Olli
    12. November 2017 at 18:18

    In jedem Privatunternehmen wäre ein verantwortlicher Mitarbeiter, der Leistungen für sein Unternehmen einkaufen soll, für solch eine Äußerung fristlos gekündigt worden.

  28. Röschen
    12. November 2017 at 17:39

    Warum wundert mich das alles nicht?

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