Kommunalwahl: Werbung der Grünen mit gekauften Adressen war rechtens

10. Juli 2019
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Je näher eine Wahl rückt, desto aufwändiger buhlen Parteien um die Gunst der Wähler. Einige Wähler in Schulzendorf staunten nicht schlecht, als ihnen kurz vor dem Wahltermin unaufgefordert ein an sie adressierter Wahlwerbe – Brief von Bündnis 90/Die Grünen ins Haus flatterte. Woher hatte die Partei die Adressen? Die Annahme einiger, die Grünen hätten unzulässigerweise auf Meldedaten zurückgegriffen, ist falsch.

Grünen Chef Andreas Körner (re) im Wahlkampf Gespräch (Foto: mwBild)

Grünen Chef Andreas Körner (re) im Wahlkampf Gespräch (Foto: mwBild)

Mehrere Wochen vor einer Wahl ist es den Parteien ausdrücklich erlaubt, Datensätze aus dem Melderegister zu nutzen. Im Paragraf 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz heißt es: „Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister . . . erteilen.“

Parteien dürfen die Daten aller Wahlberechtigten gesammelt nach Altersgruppen erfragen. Sie können also zum Beispiel alle Namen und Adressen von Personen im Alter von 18-22 Jahren in einer Stadt oder alle Personen über 65 Jahren in einer Gemeinde anfordern.

Geburtsdaten dürfen nicht mitgeteilt werden. Außerdem sind die übermittelten Daten nur für die Werbung bei einer Wahl zu verwenden. Spätestens einen Monat nach der Abstimmung müssen die Datensätze gelöscht oder vernichtet haben.

325 Datensätze sogenannter Erstwähler wurden Bündnis 90/Die Grünen übermittelt. Sie wurden der Partei in einer verschlüsselten Datei zur Verfügung gestellt. Das Passwort zum Öffnen der Datei wurde per Post zugestellt. Nur eine Person hatte Zugriff auf Datei und Passwort, erklärte Andreas Körner auf Anfrage.

Der Grünen Chef weiter: „Die Datei und das Passwort wurden bereits vor der Kommunalwahl – und zwar unverzüglich nach Fertigstellung der Schreiben – gemäß den Anforderungen des Einwohnermeldeamtes gelöscht bzw. vernichtet.“

Wem die gängige bundesrepublikanische Praxis nicht gefällt, kann im Einwohnermeldeamt in Eichwalde eine Übermittlungssperre seiner gespeicherten Daten beantragen. Auf der Internetseite der Gemeinde kann ein entsprechendes Formular heruntergeladen werden. Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.

 

One Response to Kommunalwahl: Werbung der Grünen mit gekauften Adressen war rechtens

  1. Laermgegner
    11. Juli 2019 at 07:10

    Wenn Geld hat, man Adressen kaufen, kann auch Stimmen kaufen ?

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