Kita Essen: Zeuthen will 2,40 Euro kassieren – Elternanteil korrekt ermittelt?

20. Februar 2017
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Jens Schröder, betroffener Familienvater und Mitarbeiter der Kanzlei Brandt Rechtsanwälte in Prenzlau, erstritt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ein Urteil, dass viele Brandenburger Kommunen zur Korrektur ihrer Satzungen zwingt. Künftig müssen Familien Essengeld nur in Höhe der „durchschnittlichen ersparten Eigenaufwendungen“ zahlen.

Seit dem Urteil herrscht in Rathäusern Hochbetrieb bei deren Ermittlung, schließlich müssen die Berechnungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Die Vorausberechnung von Steffen Käthner, Hauptamtsleiter von Eichwalde, ergab einen Elternanteil von 1,70 Euro. Derselbe Wert, der vom Gericht als ausreichend angesehen wurde.

Jens M. Schröder von der Kanzlei Brandt Rechtsanwälte.

Jens M. Schröder von der Kanzlei Brandt Rechtsanwälte.

In Schulzendorf ist die Kalkulation noch nicht beendet. Die Eigenaufwendungen werden derzeit zwischen 1,95 Euro und 2,15 Euro beziffert. Die Gemeinde Schönefeld hat im Januar 2017 im Sozialausschuss eine Mittagessensatzung vorgelegt, die von einem Elternanteil von 1,00 Euro ausgeht.

Auf einen Spitzenwert kommt die Gemeinde Zeuthen, sie will Eltern mit 2,40 € in die Tasche greifen. Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit einem Berliner Instituts die Kosten ermittelt.

Deren Berechnungen basieren auf der Grundlage des Caterers der Zeuthener, was jedoch für Fragezeichen sorgt. Experte Jens Schröder dazu: „ Der Preis des Caterers kann lediglich zur Orientierung, aber nicht als Berechnungsgrundlage dienen.“ Zum gleichen Schluss kommt Gutachter Dr. Christoph Baum, der für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg eine Handreichung erarbeitet hat.“

Der in Zeuthen mit 1,65 Euro angesetzte Wareneinsatz erscheint ohnehin recht hoch. Zum Vergleich: Die Firma Sodexo, ein überregionaler Essensanbieter, bietet ab dem 01.01.2017 ein Mittagsmenü zum Preis von 3,17 Euro an. Laut einschlägigen Finanzrichtlinien liegt der Wareneinsatz bei 30 Prozent, also 0,95 Euro und damit rund 40 Prozent unter dem in Zeuthen kalkulierten Wert.

In Zeuthens Berechnung fließt ein „Rationalisierungsgewinn“ ein. Ob das allerdings zulässig ist, daran darf gezweifelt werden. „Nach einhelliger Auffassung darf er nicht Grundlage für die Ermittlung sein. Er kann maximal als Orientierungshilfe dienen.“, konstatiert Schröder.

Wie die ersparten Eigenaufwendungen sicher berechnet werden können, das umreißt man in der Kanzlei Brandt so:

„Ausgehend von den Speiseplänen werden für jedes Essen die die Kosten für Rohmaterialien, Grundstoffe, Energie und im entsprechenden Umfang Be- und Entsorgungskosten ermittelt. Nachdem die besonders teuren und besonders preiswerten Essen gestrichen und alle Speisen zusammengerechnet wurden, wird durch die Anzahl der addierten Speisen geteilt. Den Preis der Materialien entnimmt man aus den jeweiligen vor Ort ansässigen Supermärkten. Damit erhält man den Durchschnitt für die Speisen und damit die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern.“

Sieht das Konzept einer Kita Biosspeisen oder ausschließlich gehobenen Speisen vor, dann muss das bei der Berechnung Berücksichtigung finden und führt zwangsläufig zu höheren Essengeldern. „Die Ermittlung muss nach dem Rechtsstaatsgedanken erfolgen und transparent sein.“, sagt Experte Jens Schröder.

Bleibt nur zu wünschen, dass es den Verwaltungen gelingt, die Berechnungen korrekt vorzunehmen. Anderenfalls dürfte der Rechtsfrieden in Kommunen ins Wanken geraten.

18 Responses to Kita Essen: Zeuthen will 2,40 Euro kassieren – Elternanteil korrekt ermittelt?

  1. Sanni
    1. März 2017 at 12:05

    Natürlich muss Essengeld eingenommen werden, dagegen ist nichts zu sagen. Aber die Berechnung mmuss korrekt und nachvollziehbar sein. Was uns hier untergejubelt werden soll, grenzt an einen Betrugsversuch. Niemals kommen 1,90 bei korrekter Berechnung zusammen. Andere Kommunen sind der Beweis dafür.

  2. Schulzendorfer
    1. März 2017 at 08:46

    Die Berechnung der Gemeinde ist doch ein Witz-es sollte doch die häusliche Aufwendungsersparnis errechnet werden, stattdessen werden die Mehrkosten für Gemeinde und Caterer angerechnet???Bei Harz V Familien wird eine Ersparnis von 1,15€ angerechnet-warum sollen dann alle anderen 1,90 € bezahlen?Die häusliche Ersparnis ist doch üblicherweise überall gleich.

  3. Olli
    1. März 2017 at 08:32

    Es ist absolut unerträglich, daß die Gemeinde die Bürger in Gerichtsprozeße treibt,die sie viel Geld kosten. Nur weil man im Amt Leute mit wenig Sachverstand zu sitzen hat.Bei der Rückzahlung des Essengeldes tut sich immer noch nichts.

  4. Neumann
    1. März 2017 at 07:52

    Für alle bei denen der Link nicht geht (wie bei mir):

    https://ratsinfo-online.de/schulzendorf-bi/to010.asp?SILFDNR=1185

    Dann unten die Anlgane anklicken!

  5. Melly
    1. März 2017 at 06:12

    Es ist schon traurig, wenn sich eine Frau mit diesem Thema befasst, die von der Materie anscheinend wenig Sachverstand hat. Wenn Frau Meskat nicht mal das Wort Rationalisierungsgewinn richtig schreibt, dann kann man nur erahnen, was inhaltlich erst alles falsch ist. 1,90 ist viel zu hoch, hier wird versucht, den Bürgern mehr als die tatsächlichen Kosten überzuhelfen.Diese Frau soll ihr Amt niederlegen.

  6. Hollerbuschrunner
    28. Februar 2017 at 23:48

    Danke Frau Müller für den Hinweis.Es wird interessant werden, wie sich die Bürgermeisterkandidatin Frau Tauche zu diesem Unrecht äußert. Als Frau der Verwaltung könnte ich mir vorstellen, dass sie sich auf ihre Seite schlägt. Eine absolute Sauerei was uns hier übergeholfen werden soll. Und dann kommt noch die Kitagebührensatzung….HILFE!!!

  7. Frau Müller
    28. Februar 2017 at 21:45

    Die Gemeinde hat nun einen Entwurf im Bürgerinformationssystem online gestellt:
    https://ratsinfo-online.de/schulzendorf-bi/___tmp/tmp/45081036784481348/784481348/00031054/54-Anlagen/01/SatzungEssengeldSchulzendorfEntwurf.pdf

    In diesem Entwurf ist ein Betrag von 1,90€ angegeben. Soweit wäre das erstmal ok. Dazu haben sie aber ihre Kalkulation mit ins Netz gestellt:
    https://ratsinfo-online.de/schulzendorf-bi/___tmp/tmp/45081036784481348/784481348/00031054/54-Anlagen/02/EssengeldKalkulation.pdf

    Ich hoffe die GV gehen in der nächsten SBKS Sitzung wo das behandelt werden soll, gegen diese Berechnungsgrundlage vor.
    Aus der Kalkulation geht nämlich hervor, dass die kompletten Catererkosten umgelegt werden sollen.
    Das wäre aber so nicht richtig! Es soll die häusliche Ersparnis eingefordert werden, dass heißt die Kosten die die Eltern für ein Mittag zu Hause hätten. Und diese Kosten haben nichts mit denen des Caterers zu tun!

    Hier oben im Text findet man das bestätigt:
    Der Preis des Caterers kann lediglich zur Orientierung, aber nicht als Berechnungsgrundlage dienen.

    Das zeigt doch nur schon wieder ein Versagen der Verwaltung und ein abwälzen der Kosten auf die Eltern! Wie Ulf das schon gesagt hat, die sind nicht in der Lage das was da geurteilt wurde zu verstehen und dann konform umzusetzen.

    Kann denen mal einer den Begriff “häuslichen Ersparnis” erklären……

    PS. vielleicht kann Hr. Wolff die beiden PDF´s aus den Links speichern und online hier einfügen? Es kam ja schon öfter vor, dass die Verwaltung solche Dateien wieder offline gestellt hat, nachdem hier darüber diskutiert wurde.

  8. Sandra
    20. Februar 2017 at 19:40

    36 Eltern haben eine Normenkontrollklage gegen die Kitagebührensatzung der Gemeinde Schönefeld eingereicht. Die Gebühren sind ungerechtfertigt hoch.

  9. Frank Knuffke
    20. Februar 2017 at 18:09

    Stellt einfach alle einen Asylantrag,dann ist nicht nur das Essen umsonst,auch die Gebühren sind weg.

  10. Ulf
    Ulf
    20. Februar 2017 at 15:19

    Nach der hier dargestellten Berechnungsmethode können niemals solche Unterschiede entstehen. Jede Hausfrau kann berechnen, welche Kosten entstehen, wenn sie zu Hause das Essen zubereitet. Nur die Ämter mit ihren vielen „Fachleuten“ nicht. Das alles zeigt, dass die Verwaltungen überhaupt nicht in der Lage sind aus Urteilen die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. In Schulzendorf beschäftigt sich die Kämmerin mit diesem für sie völlig unbekannten Arbeitsfeld. Was soll da herauskommen? 2,15 Euro Essengeld! Und die Schulden der Gemeinde sind immer noch nicht zurückgezahlt. Ähnlich wie sich der MAWV verhält, es gibt ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht und trotzdem wird weiter gestritten auf miese Art und Weise. Und die Herrschaften in Potsdam sitzen auf ihren Sesseln und schauen zu .Und dann sind sie über Ergebnisse von Umfragen entrüstet, dass die AfD soviel Zulauf hat.

  11. Bürger Zweiter Klasse
    20. Februar 2017 at 14:29

    Die hohen kosten in Schulzendorf dienen nur der Verringerung der Rückzahlung, die ja schon 2 Jahre ansteht.
    Und gehobenes Essen ist es wahrlich nicht.
    Interessieren würde mich , ob der täglich in der Schule essende Hausmeister auch seinen Essenanteil bezahlt :-)

  12. Frau Müller
    20. Februar 2017 at 13:41

    Tja, Schönefeld kann (oder will) sich das leisten. Ein Haushalt der halb so hoch ist wie der des gesamten Landkreises ( Schönefeld 2017 143 Mio.€ / LDS 2017 285 Mio.€).

    Unser Schulzendorfer Haushalt ist nicht mal 10% vom Schönefelder. Und bei uns wird sich ja auch um jeden Bleistift gestritten. Da ist es nicht verwunderlich, dass versucht wird den strittigen Betrag so hoch wie möglich anzusetzen.
    Ich hoffe die GV steuern ordentlich dagegen und gehen ihren eigenen Weg, im Zweifel ohne Zeuthen und Eichwalde!

  13. Nörgler
    20. Februar 2017 at 12:14

    Unterschiede von fast 150% zwischen Schönefeld und Zeuthen. Das da etwas nicht stimmt, fällt ja wohl jedem auf. Werden es die Verwaltungen mal schaffen ordentliche Arbeit zu machen?

  14. Olli
    20. Februar 2017 at 12:09

    Schulzendorf will das Doppelte von Schönefeld. Das richt doch förmlich nach Inkompetenz bei der Berechnung. Den Bürgern möglichst viel überhelfen, so kommt es bei mir an.Danke Herr Bürgermeisterkandidat Mücke.

  15. Melly
    20. Februar 2017 at 11:47

    Für mich ist die Aussage des Anwalts, alles müsse transparent dargelegt werden, eine ganz entscheidende Forderung. Auch der Landkreis behauptet nur 1,80 sein korrekt. Belegt hat er das nie. Kleine Unterschiede im Elternbeitrag sind möglich, wegen der unterschiedlichen Wareneinsätze. Die betragen aber nur 30% vom Gesamtpreis. Die Preisunterschiede sind für mich nicht nachvollziehbar.

  16. Sabine Schneider
    20. Februar 2017 at 10:51

    Es hört sich nach einem überschaubaren Aufwand an, wie der Eigenanteil ermittelt werden kann. Ein bisschen Mathematik, ein bisschen logisches und analytisches Denken. Und wenn man dann noch Hilfe braucht, kann man sich ja an die Kanzlei wenden. Nun frage ich mich, weshalb man da die Hilfe eines Instituts braucht. Mich würde mal interessieren, wieviel Geld das Institut für ihren Service berechnet.

  17. Frau Müller
    20. Februar 2017 at 10:27

    Ein Anteil von 2,40€ kann letztendlich einzig und allein nur dazu dienen, einen möglichst hohen Anteil der Kosten umzulegen. Nicht mehr und nicht weniger.

    Der MBJS hat sich damit beschäftigt:
    http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.401670.de

    Und das darin enthaltene Gutachten sagt 1,16€ als unterste Grenze und gibt 1,50€ als angemessenen Ansatz an.
    http://www.mbjs.brandenburg.de/media_fast/4113/Kita_DIJuF_Gutachten.pdf

    Auch hat der Landkreis mal einen Durchschnitt von 1,80€ als Berechnungsgrundlage angegeben, was auch immer noch keine 2,40€ sind!

    Bevor die hier bei uns im Ort anhängigen Klagen nicht abschließend verhandelt sind, wird da sowieso nichts passieren….meine Meinung.

  18. zeuthener
    20. Februar 2017 at 10:25

    Will man in Zeuthen mit den Essengeldeinnahmen noch den Haushalt sanieren? Was ist das für ein Institut das die Berechnung macht. Ein Modeinstitut?

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