Gutachten: Bodenwert für Arrondierungsfläche 89 Euro/qm

8. August 2018
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Vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen erfolgt im September die Zwangsversteigerung eines 82 qm großen Grundstücks in der Schulzendorfer Karl – Marx – Straße, dass nach Einschätzung eines Sachverständigen als Arrondierungsfläche einzustufen ist.

 Arrondierungsflächen können in der Regel baulich nicht genutzt werden.


Arrondierungsflächen können in der Regel baulich nicht genutzt werden.

Da im Zwangsversteigerungsverfahren der Verkehrswert einer Immobilie festzusetzen ist, wurde auf Veranlassung des Gerichts ein Gutachten angefertigt. Im Ergebnis der Expertise vom 25.10.2017 hat ein Experte den Bodenwert von 89 Euro pro Quadratmeter ermittelt.

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Vorflächen, die sich im Eigentum der Gemeinde Schulzendorf befinden und Interessierten zum Kauf angeboten werden, berichteten Grundstücksbesitzer, dass ihnen vom Rathaus die Arrondierungsflächen zum Preis von 120 Euro bis 180 Euro pro Quadratmeter angeboten wurden.

Gegen die Korrektheit der von Bürgermeister Mücke angesetzten Quadratmeterpreise sind zuletzt Zweifel laut geworden. Der Grund: Arrondierungsflächen können selbstständig nicht vermarktet werden. Deshalb sind bei ihrem Verkauf Abschläge vom Baulandwert vorzunehmen, wie das Gutachten nun bestätigt. Damit dürften sich Abgeordnete und Mitglieder der Interessengemeinschaft Altanschließer bestätigt fühlen, die in den zurückliegenden Monaten Sturm gegen die Rathaus Verkaufspraxis gelaufen sind.

 

2 Responses to Gutachten: Bodenwert für Arrondierungsfläche 89 Euro/qm

  1. Anwohnerin
    24. August 2018 at 16:46

    Gestern gab es einen Beitrag über Köln mit ähnlichen Sachverhalt
    Extra 3

  2. Helmut Umlauf
    24. August 2018 at 13:55

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Historisch sind diese Flurstücke seit den 20 ziger Jahren ehemals gewidmetes Straßenland und bei der Begutachtung auch so zu bewerten. Arondierungsflächen ist eine Umschreibung dieser Flächen und führt zwangsläufig auch zu höheren Festlegungen in der Bewertung.
    Ehemals bewertetes Straßenland kann niemals gleichwertig als Bauland verkauft werden. Die Gemeinde Schulzendorf ist hier einem Trugschluss aufgesessen. Die Straßenfluchtlinien in den Siedlungsgebieten sind durch das Preußische Fluchtliniengesetz entstanden oder werden durch neue Bebauungspläne der Kommunen festgelegt. Allgemein kaufen Gemeinden zukünftiges Straßenland von den Eigentümern mit 5 € oder auch mehr(je nach Größe der Kommune) auf (allerdings in Großziethen teilweise für < 1 €). Dies ist statthaft. Allerdings kann zum späteren Zeitpunkt die Gemeinde keinen Gewinn aus Veräußerungen von ehemaligen Straßenland schlagen, sondern sie muss es zu adäquaten Preisen an die derzeitigen Nutzer weiter veräußern.

    Mit freundlichen Grüßen
    H. Umlauf

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