Geht es den Dauerbewohnern von Wochenengrundstücken an den Kragen?

21. Juli 2010
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Dauerhaftes Wohnen auf einem Wochenendgrundstück ist streng genommen rechtswidrig. In Schulzendorf gibt es rund 380 solcher Anwesen. Auf einem in der Paarmannstraße lebt seit über zehn Jahren Wolfgang P. , es ist sein Hauptwohnsitz. Vor kurzem flatterte ihm Post von der Gemeindeverwaltung mit einem Termin für eine Ortsbesichtigung in das Haus. “Auf Grund des Wechsels des Buchhaltungssystems der Gemeinde auf Doppik wird eine interne Bewertung der gemeindeeigenen Immobilien notwendig.”, hieß es darin.

Gleich vier Mitarbeiter der Verwaltung inspizierten das Pachtgrundstück, registrierten was auf ihm stand und dokumentierten alles. Doch als der Auslöser der Fotokamera nicht verstummen wollte und zig Bilder, selbst von seiner Toilette und der holzvertäfelten Wand im Wohnzimmer, geschossen wurden, begann der Pächter misstrauisch zu werden. Als er dann noch vom Verwaltungsangestellten, Herrn XY (*)  aufgefordert wurde sich innerhalb von 14 Tagen umzumelden, weil das Pachtgrundstück nicht Hauptwohnsitz sein kann, stand für ihn fest : “Man will mich hier runter haben!”

Bürgermeister Markus Mücke dementierte das, doch völlig schloss er mögliche Konsequenzen wegen der rechtswidrigen Wohnnutzung nicht aus. “Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt nicht, Pachtverträge vorzeitig zu kündigen. Sie bleibt ein verlässlicher Vertragspartner. Allerdings sollten sich die Vertragspartner der Gemeinde an geltende Gesetze halten.”, so Mücke.

Nach dem Besuch der Verwaltung konnte der fast Sechzigjährige Nächte lang nicht schlafen. Es fiel ihm schwer sich damit anfzureunden, sein lieb gewonnenes zu Hause möglicherweise verlassen zu müssen. Wolfgang P. ist nicht der Einzige im Land Brandenburg, der sein Wochenendhaus über ein Jahrzehnt dauerhaft nutzt und ihn als ersten Wohnsitz angemeldet hat. Dennoch wurde die Wohnnutzung bauordnungsrechtlich bisher nicht erlaubt. Dagegen richtete sich in der Vergangenheit der Protest vieler Brandenburger. Es hagelte Eingaben und Beschwerden, so dass sich jüngst der Brandenburger Landtag mit dem Thema beschäftigte.

Anfang Juli veröffentlichte das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft den Erlass “Die Umnutzung von Wochenendhäusern zum dauerhaften Wohnen.” In den Hinweisen zu diesem Erlass heißt es: “Die untere Bauaufsichtsbehörde kann danach unter bestimmten Bedingungen von der Durchsetzung der Nutzungsuntersagung (befristet) absehen, wenn diese im Einzelfall zu einer unangemessenen Härte gegenüber den betroffenen Personen führen würde und unverhältnismäßig wäre.” Wenn die Grundstücke langjährig genutzt wurden, sie mit Strom und Trinkwasser versorgt und intakte Abwasserleitungen vorhanden sind können Betroffene hoffen.

Auch für Wolfgang P. und viele andere Brandenburger dürfte das letzte Wort in dieser Sache also noch nicht gesprochen sein!

(*) – Der Name wurde nach Aufforderung durch die Gemeinde Schulzendorf nachträglich anonymisiert.

8 Responses to Geht es den Dauerbewohnern von Wochenengrundstücken an den Kragen?

  1. Berg
    31. August 2010 at 08:11

    Wir Schulzendorfer sollten uns gegen diese Ausschreibung wehren. 9 Millionen Euro für den Straßenausbau ist einfach zu hoch und viele Anwohner können sich den Straßenausbau nicht leisten. Ältere Anwohnen bekommen kein Kredit und jüngere Familien sind nicht in der Lage den Straßenausbau zu bezahlen.
    Ob wir mit Herrn Mücke den richtigen Bürgermeister für Schulzendorf gefunden haben ist fraglich denn er wird immer noch von Herrn Burmeister beeinflusst.

    Ich hoffe nur, dass unsere Gemeindevertretung einen Untersuchungsausschuss gegenüber unserer Gemeinde durchsetzt. ( Butze)

  2. michael kraehnke
    2. August 2010 at 09:28

    das würde ja bedeuten, das herr mücke gleichzeitig frau koppe ist…

    nicht schlecht, das nenn ich mal effektive verwaltung ;o)))

    bin grad ausdem urlaub und freu mich doch immerwieder auf dieser seite über unser dorfleben…….schöne sach und lachgeschichten für alle….

  3. BINgeLADEN
    25. Juli 2010 at 16:59

    Klausen schrieb: ” Und meinen Namen werde ich auch nicht nennen, wohlwissend, das dann einige nicht schlafen können.”

    Guten Abend Frau KOPPE, schön dass Sie unter uns sind!

  4. Klaus Klausen
    25. Juli 2010 at 10:51

    Auch wenn ich manche Dinge und Vorgehensweisen der Gemeindeverwaltung oft nicht nachvollziehen kann, möchte ich doch an dieser Stelle einmal für die Gemeindeverwaltung Partei ergreifen.

    Der Blog von Herrn Wolff ist für uns Schulzendorfer informativ und beleuchtet das Geschehen in unserem Ort sehr oft aus einer zweiten Perspektive. Es wird hier, und gerade von den vielen Kommentatoren, oft vergessen, dass dieser Blog privat ist. Ich täte es sehr verwunderlich finden, wenn der Bürgermeister oder die Gemeindeverwaltung alle Themen die von öffentlichem Interesse sind, hier disskutieren würden. Es wird anscheinend nicht wahrgenommen, dass Herr Wolff genau das macht, was ein jeder interessierter Bürger machen kann. Er informiert sich und fragt nach. Warum geht denn niemand in das Rathaus und fragt selbst nach? Und es ist ja nicht so das der Bürgermeister nicht zu erreichen ist. Er hat jeden Dienstag eine Sprechstunde und da kann man sogar ohne Termin hingegehen.

    Selbst ist der Mann oder die Frau! Nicht immer nur Mäkeln und Vorderungen zum Ausdruck bringen, sondern auch mal die Initiative ergreifen.

    P.S.:
    Und bevor ganz schlaue auf die Idee kommen zu vermuten ich sei Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung, sei gleich gesagt, dass ich das nicht bin. Und meinen Namen werde ich auch nicht nennen, wohlwissend, das dann einige nicht schlafen können.

  5. Bin(ge)Laden
    22. Juli 2010 at 21:54

    Darf man mal erfahren, wie der Inhalt der “Aufforderung” der Gemeinde Schulzendorf konkret aussah?

  6. RedBull
    22. Juli 2010 at 19:41

    Warum müssen eigentlich 4 Leute so ein Grundstück vermessen und fotografieren? Mein Chef hätte dafür höchstens 2 Leute, wenn überhaupt, abgestellt. @VGL 15732: Also wenn vor meiner Wohnungstür jemand gestanden hätte, der alles fotografieren will, den hätte ich UP-Serviert!

  7. admin
    21. Juli 2010 at 18:46

    Liebe/r VGL 15732,
    Fotos von privaten Sachen, Gegenständen oder auch Möbeln können selbstverständlich aufgenommen und sogar veröffentlicht werden. Anders verhält es sich, wenn ein Bild von einem Sessel, auf dem Du gerade sitzt, geschossen wird und an die Öffentlichkeit gelangt. Hier können möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzt sein. Es sei denn, Du bist nicht wirklich gut auf dem Bild zu erkennen. Dann wäre das auch in Ordnung. Grundsätzlich musst Du jedoch niemanden in Deine Mietwohnung hereinlassen, der Fotos von ihr schießen will. Wenn Du Näheres dazu wissen möchtest, dann wende Dich an einen Rechtsanwalt. Schulzendorfer.de darf jedenfalls keine Rechtsberatung vornehmen.

    Redaktion Schulzendorfer.de
    Gerlinde Sauer

  8. VGL15732
    21. Juli 2010 at 16:58

    Ist es eigentlich rechtens, wenn in den eigenen vier Wänden Fotos aufgenommen werden? Auch dann, wenn es sich, wie in diesem Fall, um ein gepachtetes Grundstück und Haus handelt? Merkwürdig finde ich das schon etwas. In eine Mietwohnung kann doch auch nicht einfach der Vermieter Fotos machen.

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