Ferienarbeit: Der Schulzendorfer erklärt, was Jugendliche beachten müssen

3. Juli 2018
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Die Sommerferien sind für viele Schülerinnen und Schüler eine gute Gelegenheit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Minderjährige Schüler können allerdings nicht jede Tätigkeit annehmen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, wie lange Schüler arbeiten dürfen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, wie lange Schüler arbeiten dürfen.

Schüler dürfen in den Ferien beschäftigt werden, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind. Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche ist die Ferienarbeit auf maximal vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt und darf höchstens 20 Ferientage betragen. Sie dürfen höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Am Wochenende dürfen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen gibt es aber für Ferienjobs unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft.

Die Ferienarbeit muss leicht und geeignet sein. Verboten sind für Jugendliche zum Beispiel Arbeiten, die ihre physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, der Umgang mit gefährlichen Arbeitsgeräten, Akkordarbeit sowie Alleinarbeit außer Sicht- und Rufweite fachkundiger Erwachsener.

Vor Beginn der Beschäftigung müssen Jugendliche vom Arbeitgeber über alle Unfall- und Gesundheitsgefahren und über die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu deren Abwendung unterrichtet werden.

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