Fehlendes Reglement: Der Bürger ist der Dumme!

11. Dezember 2018
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Weil eindeutige Regeln fehlen und sich ein Eigentümer mit Blick auf ausstehende Entscheidungen für eine Gleichbehandlung einsetzte, ist der Kauf einer Vorfläche vorerst geplatzt.

Seit 2015 erörtern Gemeindevertreter und Verwaltung, wie mit sogenannten Vorflächen in mehreren Straßen der Gemeinde umgegangen werden soll.

In den 30er Jahren wurde die Flucht in mehreren Straßen der Gemeinde um rund drei Meter in Richtung Fahrbahn verschoben. Die Eigentümer zäunten später den Grundstücksstreifen bis zur neuen Straßenlinie ein und nutzten die Vorfläche über viele Jahre. Der Haken: Das Land gehört der Gemeinde, ein Entgelt wurde nie erhoben.

Vorflächen: Verlässliche Verwaltungsarbeit muss anders aussehen.

Vorflächen: Verlässliche Verwaltungsarbeit muss anders aussehen.

Im Gemeinderat wurde der Verkauf der Arrondierungsflächen beschlossen. Das Rathaus bot jedoch nicht allen Betroffenen die Möglichkeit, sie zu erwerben. Der Finanzexperte der Linken, Hans – Georg Bäumer dazu: „Dem einen Bürger etwas zubilligen und dem anderen das Gleiche verwehren, das wird es mit uns nicht geben! Es muss eine klare Linie für sämtliche Vorflächen geben.“

Doch die gibt es bis heute nicht. Auch eine abschließende Entscheidung, ob alle Arrondierungsflächen zum Preis eines bestimmten Stichtages verkauft werden sollen, wie es Andreas Körner (Bündnis 90/Die Grünen) ins Gespräch brachte, ist offen.

Im Sommer entschloss sich ein Eigentümer aus der Ernst – Thälmann – Straße die Vorfläche zu kaufen. 124 Euro pro Quadratmeter soll er für die baulich nicht nutzbare Fläche zahlen. Zum Vergleich: Der Gemeinderat stimmte unlängst dem Verkauf von Bauland an den Landkreis Dahme – Spreewald zum Preis von 75 Euro pro Quadratmeter zu.

Auf Bitte des Kaufinteressenten nahm ein Notar aus Königs Wusterhausen wegen des fehlenden Reglements eine besondere Vereinbarung im Kaufvertrag auf:

„Sollte die Gemeinde zukünftig Arrondierungsflächen zu einem niedrigeren Kaufpreis als den aktuellen Bodenrichtwert veräußern, kann der Erwerber die Anpassung des heute vereinbarten Kaufpreises und die Erstattung einer etwaigen Überbezahlung verlangen.“

Nur wenige Tage vor Vertragsunterzeichnung platzte der Kauf. Der Grund: Bürgermeister Mücke verweigerte die Zustimmung zum zusätzlichen Passus.

Was ist eigentlich so schwer daran, klare Regeln aufzustellen, nach denen Vorflächen gekauft oder genutzt werden können?

4 Responses to Fehlendes Reglement: Der Bürger ist der Dumme!

  1. Donkikong
    12. Dezember 2018 at 07:16

    Das stimmt. Da muss ich dem Eichberger völlig zustimmen.

  2. Eichberger
    11. Dezember 2018 at 20:04

    Ich muss Herrn Mücke mal beistehen. Wenn die Gemeindevertreter fehlende Regeln zulassen, wenn sie einem Verkauf für 75 Euro befürworten und die Bürger 124 zahlen müssen, dann stehen sie genauso in der Verantwortung wie Herr Mücke. Gut, wir wissen bei ihm, dass er es nicht kann, aber bei Herrn Burmeister, Kolberg und Co erwarte ich persönlich mehr.

  3. Donkikong
    11. Dezember 2018 at 19:42

    Es ist sowieso eine Frechheit den Bodenrichtwert für solche Flächen zu verlangen. Damit macht man sich keine Freunde als BM. Aber das ist ihm ja egal. Den sind doch die Bürger völlig Wurst. Die Leute die das betrifft sollten sich das nicht gefallen lassen.

  4. Anwohnerin
    11. Dezember 2018 at 17:32

    Der Herr bm soll sich mal seine Startseite auf dem Gemeindeseite anschauen.
    “Wir sind für Sie da”
    Wem will dieser Mann eigentlich etwas beweisen.

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