„Fall Mieritz“: Ausschuss weist Einspruch ab – Fragezeichen bleiben dennoch

20. September 2017
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Am Montag befasste sich der Zeuthener Wahlausschusses mit dem Einspruch eines Bürgers zum Wahlvorschlag von Bürgermeisterkandidatin Martina Mieritz (SPD).

Der Stein des Anstoßes war die von Mieritz abgegebene Tätigkeitsbezeichnung im Wahlvorschlag. Die SPD – Politikerin gab an, „Gymnasiallehrerin“ zu sein.

Diese Angaben im Lebenslauf verbreitete Martina Mieritz bis vor kurzem. Zwei davon musste sie bereits korrigieren. Sie waren nicht korrekt. (Foto:mwBild)
Diese Angaben im Lebenslauf verbreitete Martina Mieritz bis vor kurzem. Zwei davon hat sie bereits korrigiert. Sie waren nicht ganz korrekt. (Foto:mwBild)

Dies könne nach Überzeugung des Zeutheners nicht korrekt sein, denn bei dieser Berufsbezeichnung handele es sich um einen „Sammelbegriff staatlich angestellter oder verbeamteter Lehrerinnen“. Mieritz unterrichte das Fach Evangelische Religionslehre ausschließlich im Dienst der Evangelischen Kirche Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz.

Zeuthens Wahlleiter Wolfgang Laute, bis 2014 Fraktionsvorsitzender der SPD im Gemeinderat, präsentierte dem Ausschuss zu Sitzungsbeginn eine ausgearbeitete Stellungnahme zum Bürgereinspruch, über die abgestimmt werden sollte.

Ein Ausschussmitglied kritisierte die Verfahrensweise, es wolle nicht eine fix und fertige Ausarbeitung „einfach abnicken“.

Laute führte aus, dass das Wahlgesetz keine Prüfung der im Wahlvorschlag angegebenen Tätigkeit oder Berufsbezeichnung vorsieht. „Ich habe daher nicht die gesetzliche Möglichkeit und auch nicht das Recht die Angaben zu prüfen.“, konstatierte der Wahlleiter.

Laute weiter: „Es ist kein Mangel, den erlernten Beruf so anzugeben, wie es Frau Mieritz getan hat. Darüber muss man sich kein Urteil bilden.“

Deshalb gibt es keinen Anlass, die Entscheidung des Wahlausschusses zur Zulassung des Wahlvorschlages von Martina Mieritz zu ändern oder gar aufzuheben, zumal der Wahlvorgang bereits weit fortgeschritten ist.

In einer „privaten“ Meinungsäußerung gab Wahlleiter Laute dem Bürger indirekt Recht: „Frau Mieritz hat die Laufbahnvoraussetzung erfüllt. Es mangele ausschließlich an einer staatlichen Anstellung.“

Die Tätigkeitsbezeichnung der SPD – Politikerin wäre mit „Lehrkraft der Kirchengemeinschaft“ korrekter gewesen, sagt ein Verwaltungsrechtsexperte gegenüber dem Schulzendorfer. Denn die Bezeichnung Gymnasiallehrerin suggeriert, dass sie im Anstellungsverhältnis des Staates steht und das trifft auf Martina Mieritz eben nicht zu.

„Wenn Frau Mieritz Professor hingeschrieben hätte, wäre das auch gut gewesen?“, fragte ein Ausschussmitglied den Wahlleiter. Seine knappe Antwort dazu: „Sie muss das nicht nachweisen.“

Die unkorrekte Angabe zum Beruf oder der Tätigkeit stellt unzweifelhaft eine unzulässige Angabe dar. Doch der Verstoß ist gering, so dass der Neudruck von Wahlunterlagen unverhältnismäßig wäre. Nach Ansicht des Verwaltungsrechtsexperten wäre eine öffentliche Bekanntmachung über die Korrektur der Berufsbezeichnung von Frau Mieritz der beste Weg gewesen, um die „Akte Mieritz“ zu schließen.

Die Erklärungen des Wahlleiters dürften dagegen wohl neue Fragen aufwerfen und für Debatten sorgen.

Ganz nebenbei berichtete ein Ausschußmitglied von einem möglichen strafrechtlich – relevanten Verhalten der SPD – Politikerin. Mieritz soll angeblich am 3. September ein eingefriedetes Grundstück in der Havellandstraße, auf dem ein Haus abgerissen wurde, ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten und Fotoaufnahmen gefertigt haben.

 

3 Responses to „Fall Mieritz“: Ausschuss weist Einspruch ab – Fragezeichen bleiben dennoch

  1. Religionslehrerin
    21. September 2017 at 14:45

    Religionslehrerin –
    mal offen und ehrlich anstatt verschlossen,
    warum “verschämt – Gymnasiallehrerin” ?

    Welche spezifischen Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen
    befähigen dazu, dass sich FRAU den Job: BürgermeisterIn zutraut –

    als agile und empathische Frau,
    als erfolgreiche Regionalpolitikerin,
    als visionäre Macherin,
    als Vertrauensfrau, die Brücken bauen kann,
    als Religionslehrerin,
    als Gymnasiallehrerin ????

    —-

    Antworten bislang:
    ……………..

    Welche Kompetenzen und Erfahrungen
    befähigen sie zur Bürgermeisterin?

    „Ich bin Gymnasiallehrerin
    für Biologie und Theologie. …

    In der Politik geht es nicht ohne … Vertrauen. …

    Ich bin ein fröhlicher Mensch,
    der als gestandene Lehrerin auch mal
    die Stimme lauter werden lassen kann. …

    ——-

    Erfahrungen aus der beruflichen Arbeit:

    Seit mehr als 25 Jahren Gymnasiallehrerin –

    klare Ansagen
    zu Aufgabenverteilung
    und Ausführungen“

    martina-mieritz-zeuthen.de/erfahrungen-und-kompetenzen
    (17.9.17)

    siehe:

    “Evangelische Religionspädagogische Weiterbildung

    Für Lehrerinnen und Lehrer
    im Berliner und Brandenburger Schuldienst”

    (akd-ekbo.de/religionspaedagogik, 21.9.17)

    “Der Kurs bereitet auf Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht vor.

    Wer die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen
    als Lehrkraft erfüllt, …

    Module an der Humboldt-Universität zu Berlin

    Bibelkunde
    Altes Testament
    Neues Testament
    Kirchengeschichte
    Systematische Theologie
    Religionswissenschaften

    Module im Amt für kirchliche Dienste

    Religionspädagogik
    unterrichtspraktisches Modul”

    siehe:

    BERUFENET (Arbeitsagentur)

    “Berufsbezeichnung:

    Lehramt Gymnasien/Sekundarstufe II
    (Staatsexamen)

    Lehrer/innen an Gymnasien erteilen

    allgemeinbildenden Unterricht
    ………………………..

    entweder in allen Klassenstufen eines Gymnasiums
    oder einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
    (Sekundarstufe I und II)

    oder ausschließlich für die Klassen 11 bis 12 bzw. 13
    (Sekundarstufe II).”

  2. Berger
    21. September 2017 at 13:33

    warum löschen sie meine Frage und beantworten sie nicht?

    Sind Sie nun wirklich befangen?

    Bitte antworten Sie öffentlich und hier, warum Sie meinen Artikel

    gelöscht haben!

  3. Berger
    21. September 2017 at 09:09

    Lieber User Berger, Ihr Beitrag wurde nicht veröffentlicht, weil er falsche Tatsachenbehauptungen enthält und Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Bitte halten Sie sich künftig an unsere Nutzungsbedingungen. Vielen Dank.

    Sabrina Rühle
    Der Schulzendorfer

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