Am Montag befasste sich der Zeuthener Wahlausschusses mit dem Einspruch eines Bürgers zum Wahlvorschlag von Bürgermeisterkandidatin Martina Mieritz (SPD).
Der Stein des Anstoßes war die von Mieritz abgegebene Tätigkeitsbezeichnung im Wahlvorschlag. Die SPD – Politikerin gab an, „Gymnasiallehrerin“ zu sein.
Dies könne nach Überzeugung des Zeutheners nicht korrekt sein, denn bei dieser Berufsbezeichnung handele es sich um einen „Sammelbegriff staatlich angestellter oder verbeamteter Lehrerinnen“. Mieritz unterrichte das Fach Evangelische Religionslehre ausschließlich im Dienst der Evangelischen Kirche Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz.
Zeuthens Wahlleiter Wolfgang Laute, bis 2014 Fraktionsvorsitzender der SPD im Gemeinderat, präsentierte dem Ausschuss zu Sitzungsbeginn eine ausgearbeitete Stellungnahme zum Bürgereinspruch, über die abgestimmt werden sollte.
Ein Ausschussmitglied kritisierte die Verfahrensweise, es wolle nicht eine fix und fertige Ausarbeitung „einfach abnicken“.
Laute führte aus, dass das Wahlgesetz keine Prüfung der im Wahlvorschlag angegebenen Tätigkeit oder Berufsbezeichnung vorsieht. „Ich habe daher nicht die gesetzliche Möglichkeit und auch nicht das Recht die Angaben zu prüfen.“, konstatierte der Wahlleiter.
Laute weiter: „Es ist kein Mangel, den erlernten Beruf so anzugeben, wie es Frau Mieritz getan hat. Darüber muss man sich kein Urteil bilden.“
Deshalb gibt es keinen Anlass, die Entscheidung des Wahlausschusses zur Zulassung des Wahlvorschlages von Martina Mieritz zu ändern oder gar aufzuheben, zumal der Wahlvorgang bereits weit fortgeschritten ist.
In einer „privaten“ Meinungsäußerung gab Wahlleiter Laute dem Bürger indirekt Recht: „Frau Mieritz hat die Laufbahnvoraussetzung erfüllt. Es mangele ausschließlich an einer staatlichen Anstellung.“
Die Tätigkeitsbezeichnung der SPD – Politikerin wäre mit „Lehrkraft der Kirchengemeinschaft“ korrekter gewesen, sagt ein Verwaltungsrechtsexperte gegenüber dem Schulzendorfer. Denn die Bezeichnung Gymnasiallehrerin suggeriert, dass sie im Anstellungsverhältnis des Staates steht und das trifft auf Martina Mieritz eben nicht zu.
„Wenn Frau Mieritz Professor hingeschrieben hätte, wäre das auch gut gewesen?“, fragte ein Ausschussmitglied den Wahlleiter. Seine knappe Antwort dazu: „Sie muss das nicht nachweisen.“
Die unkorrekte Angabe zum Beruf oder der Tätigkeit stellt unzweifelhaft eine unzulässige Angabe dar. Doch der Verstoß ist gering, so dass der Neudruck von Wahlunterlagen unverhältnismäßig wäre. Nach Ansicht des Verwaltungsrechtsexperten wäre eine öffentliche Bekanntmachung über die Korrektur der Berufsbezeichnung von Frau Mieritz der beste Weg gewesen, um die „Akte Mieritz“ zu schließen.
Die Erklärungen des Wahlleiters dürften dagegen wohl neue Fragen aufwerfen und für Debatten sorgen.
Ganz nebenbei berichtete ein Ausschußmitglied von einem möglichen strafrechtlich – relevanten Verhalten der SPD – Politikerin. Mieritz soll angeblich am 3. September ein eingefriedetes Grundstück in der Havellandstraße, auf dem ein Haus abgerissen wurde, ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten und Fotoaufnahmen gefertigt haben.
Religionslehrerin –
mal offen und ehrlich anstatt verschlossen,
warum “verschämt – Gymnasiallehrerin” ?
Welche spezifischen Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen
befähigen dazu, dass sich FRAU den Job: BürgermeisterIn zutraut –
als agile und empathische Frau,
als erfolgreiche Regionalpolitikerin,
als visionäre Macherin,
als Vertrauensfrau, die Brücken bauen kann,
als Religionslehrerin,
als Gymnasiallehrerin ????
—-
Antworten bislang:
……………..
Welche Kompetenzen und Erfahrungen
befähigen sie zur Bürgermeisterin?
„Ich bin Gymnasiallehrerin
für Biologie und Theologie. …
In der Politik geht es nicht ohne … Vertrauen. …
Ich bin ein fröhlicher Mensch,
der als gestandene Lehrerin auch mal
die Stimme lauter werden lassen kann. …
——-
Erfahrungen aus der beruflichen Arbeit:
Seit mehr als 25 Jahren Gymnasiallehrerin –
klare Ansagen
zu Aufgabenverteilung
und Ausführungen“
martina-mieritz-zeuthen.de/erfahrungen-und-kompetenzen
(17.9.17)
siehe:
“Evangelische Religionspädagogische Weiterbildung
Für Lehrerinnen und Lehrer
im Berliner und Brandenburger Schuldienst”
(akd-ekbo.de/religionspaedagogik, 21.9.17)
“Der Kurs bereitet auf Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht vor.
Wer die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen
als Lehrkraft erfüllt, …
Module an der Humboldt-Universität zu Berlin
Bibelkunde
Altes Testament
Neues Testament
Kirchengeschichte
Systematische Theologie
Religionswissenschaften
Module im Amt für kirchliche Dienste
Religionspädagogik
unterrichtspraktisches Modul”
—
siehe:
BERUFENET (Arbeitsagentur)
“Berufsbezeichnung:
Lehramt Gymnasien/Sekundarstufe II
(Staatsexamen)
Lehrer/innen an Gymnasien erteilen
allgemeinbildenden Unterricht
………………………..
entweder in allen Klassenstufen eines Gymnasiums
oder einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
(Sekundarstufe I und II)
oder ausschließlich für die Klassen 11 bis 12 bzw. 13
(Sekundarstufe II).”
warum löschen sie meine Frage und beantworten sie nicht?
Sind Sie nun wirklich befangen?
Bitte antworten Sie öffentlich und hier, warum Sie meinen Artikel
gelöscht haben!
Lieber User Berger, Ihr Beitrag wurde nicht veröffentlicht, weil er falsche Tatsachenbehauptungen enthält und Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Bitte halten Sie sich künftig an unsere Nutzungsbedingungen. Vielen Dank.
Sabrina Rühle
Der Schulzendorfer