Essengeld: Kommunen müssen Geld zurückzahlen

21. September 2016
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Jetzt steht es endgültig fest: Die Gemeinde Schulzendorf hat über Jahre Essensgelder in den Kitas falsch erhoben. Eltern haben nun das Recht auf Rückzahlung. Dies kann 3 Jahre rückwirkend und mit einer Verzinsung erfolgen.

Obwohl es im Gesetzestext eindeutig geregelt ist, hat sich die Gemeinde Schulzendorf nicht daran gehalten.Wie konnte Bürgermeister Markus Mücke nur so eine Panne unterlaufen? (Foto: mwBild)

Obwohl es im Gesetzestext eindeutig geregelt ist, hat sich die Gemeinde Schulzendorf nicht daran gehalten.Wie konnte Bürgermeister Markus Mücke nur so eine Panne unterlaufen? (Foto: mwBild)

Worum geht es? Das Verwaltungsgericht Potsdam hat 2014 entschieden, dass die Bestimmung der Höhe der Essengelder nur vom Träger der Einrichtung und nicht vom Caterer erhoben werden darf. Wo das nicht so gehandhabt wurde, haben Eltern einen uneingeschränkten Ersatzanspruch, urteilte das Gericht.

Gegen dieses Urteil hat in dem Fall der betroffene Träger, die Stadt Prenzlau, Berufung vor dem Ober­verwaltungs­gerichts Berlin-Bran­den­burg eingelegt. Der 6. Senat des Ober­verwaltungs­gerichts hat sie jüngst zurückgewiesen. Eine Revision ist ausgeschlossen.

In Schulzendorf haben bereits mehrere Betroffene einen Antrag auf Rückerstattung gestellt, ein Klage ist vor Gericht anhängig, das bestätigte Finanzchef Reech.

 

36 Responses to Essengeld: Kommunen müssen Geld zurückzahlen

  1. Bürger Zweiter Klasse
    3. November 2016 at 11:19

    Geh zum Anwalt und klag dein Geld ein. Rechtschutz übernimmt das

  2. Ingo A.
    1. November 2016 at 11:15

    Kann uns jemand helfen?
    Wir zahlen für unser Mittagessen in der Kita 1,70 €. Einige Eltern haben nach dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg die Essenbeiträge vom Träger zurückgefordert. Nun will dieser rückwirkend für 4 Jahre die häusliche Ersparnis festlegen, um dann die Forderungen ablehnen zu können. Die häusliche Ersparnis soll wohl 1,89 € betragen, was wiederum heißen würde, dass er die Differenz von den Eltern einfordern kann.
    Ist das rechtens, dass der Träger die häusliche Ersparnis rückwirkend festlegen kann?

    Vielen Dank für Eure Info’s.

  3. Neumann
    1. Oktober 2016 at 13:00

    Es gab zwei Wege nach dem ersten Urteil und dem Einspruch :

    1.) So lassen wie es ist… Und reagieren wenn der Ausgang fest steht.

    2.) Gleich die Satzung umstellen und wenn es doch anders ist… Keinen Schaden verursacht.

    Es wurde in Schulzendorf Nummer 1 gewählt und wie man an dem kurz diskutierten neuen Satzungsvorschlag sieht, etwas vorbereitet für “wenn eine Änderung nötig ist, dann das hier”. Das wurde aber leider nicht weiter verfolgt. Statt dessen wurden Ämter neu besetzt und ich vermute für den jetzt eingetretenen Fall gibt es keinen Plan.

    War ja auch nicht abzusehen das man eventuell handeln muss… IRONIE AUS…

  4. Lucky
    1. Oktober 2016 at 12:02

    @Neumann: Danke für die vielen Fragen, die sie aufwerfen.
    Mein Kind (Löwenzahn) bekommt das Essen aus der „Küche“ in Wildau, es war eines der vielen Kinder, die im letzten Jahr aus „unerklärlichen Gründen“ Durchfall und Erbrechen hatte. Über die Qualität kann man streiten, mir wäre WSG auch lieber.
    Thema Fehlverhalten, ich kann das nur unterstützen, was Sie sagen. Die Gemeinde muss aber auch mal darlegen, wie es dazu kommen konnte. Im Kitagesetz ist klar geregelt, das Elternbeiträge und Essengeld von der Gemeinde zu erheben sind. Das wurde nicht gemacht. Warum nicht? Wer ist dafür verantwortlich? Wie hoch ist denn der Schaden der dadurch entstanden ist? Wir Eltern haben jetzt die Aufgabe alles nachträglich aufzurödeln und darzulegen. Das kostet viel Zeit. Der Inhaber der „Küche“ wollte in der Vergangenheit nichts offen legen, er sagte, es wäre alles mit der Gemeinde abgestimmt und alles richtig. Für mich alles völlig undurchsichtig.
    Thema Offenlegung der Kosten (selber rechnen), ich bin bei Ihnen, nur wer soll denn das machen? Offen gestanden, ich traue es niemandem zu. Frau Meskat befindet sich in der Einarbeitung. Sie kann das Thema noch nicht beherrschen. Herr Mücke? Er hat davon keine Ahnung. Herr Reech ist jetzt für Finanzen verantwortlich.

  5. Neumann
    1. Oktober 2016 at 10:57

    @ Frau Müller : Kita HollerBusch und WSG ist der Essenlieferant. Mittag kostet 2,50 und Frühstück 0,57 Cent. Das wird über die Tage der Anwesenheit abgerechnet in einer sauberen Rechnung per Email. Essen schmeckt meinem Sohn auch immer. Und das was ich bis jetzt gesehen habe sah immer gut aus. Abwechslung ist auch gegeben.

    Ich kann also nicht klagen. Ich würde nur gerne wissen wie die Gemeinde ihr Fehlverhalten der letzten Jahre nun wieder grade rücken will. Ich muss nicht zum Gericht rennen. Hab ich keine Zeit für. Ich kann der Gemeinde gerne meine Rechnungen schicken und sie zahlen den Fehlbetrag zurück.

    Das nachträglich abgebucht Delta für ein Jahr falsch berechneten Kitasatz meines Sohnes (ca. 400 euro) hat die Gemeinde ja auch ohne vorherige Warnung eingezogen.

    Also erwarte ich nun auch eine Lösung wo ich mich nicht kümmern muss.

    Das Essen habe ich ja erhalten also muss ich auch dafür zahlen. Ich erwarte allerdings einen ordentlichen Bescheid aus dem eine nachvollziehbare Rechnung hervorgeht. Andernfalls muss ich leider nachrechnen lassen.

    Das verursacht allerdings Kosten mit denen man eindeutig sinnvollere Dinge machen kann. Einen tollen Spielplatz bauen zum Beispiel.

    Wäre toll wenn die Gemeinde Vertreter der Gemeinde raten würde selber zu rechnen anstatt 10 mal zu Gericht zu rennen.

  6. Wolle
    1. Oktober 2016 at 09:33

    Frau Müller, Ihrer Argumentation, weshalb beim Gerichtsweg außer einem Vergleich nicht viel herausspringt, teile ich absolut nicht. Ich klage nicht, weil ich der Verwaltung eins auswischen will. Ich klage, weil mir die Möglichkeit der Prüfung genommen wurde und ich daher schlicht zu viel bezahlt habe. 1,60 oder 1,70 oder 1,80 für die Mahlzeit wäre korrekt gewesen. Da die Gemeinde den Prozess wegen dem OVG Urteil verlieren wird, zahlt sie auch die Gerichtskosten und die Kosten für meinen Anwalt. Einfach jetzt zu sagen, wir klären das außergerichtlich, wir zahlen alles zurück und damit ist die Sache erledigt, wäre nur in meinem Sinn, wenn die Verwaltung auch die bis dahin angefallenen Kosten für meinen Rechtsbeistand übernimmt. Tut sie das nicht, dann hilft nur die Klage. Denn dann muss die Gemeinde diese Kosten übernehmen.

  7. Bürger Zweiter Klasse
    1. Oktober 2016 at 09:27

    Hi,

    Hr. Knuffke meint ja es sind Peanuts.
    Wir reden hier uber ca. 1600€, um mal eine Zahl zu nennen.
    Das mal 200 Eltern, da kommt schon was zusammen.
    Früher bei Fr. Schmadl hat man wenigstens eine Rechnung bekommen, beim derzeitigen Anbieter nicht.
    Und warum müssen wir Eltern einen Vertrag mit dem Anbieter abschließen, das Rathaus aber die Preisverhandlungen führt?
    Allen dieser Umstände zugrunde, fordere ich das ganze Geld zurück

  8. Löwenzahn
    1. Oktober 2016 at 08:35

    Frau Müller schreibt, “Rein für das Essen wird für die Eltern nichts teurer, sondern teils sogar günstiger.” Woher wissen Sie denn das? Eine neue Satzung ist noch nicht verabschiedet. Tatsache ist, dass im vergangenen Jahr der Essenspreis im Löwenzahn von 2,25 Euro auf 3,20 Euro gestiegen ist. In diesem Preis war Frühstück und Vesper enthalten! Steigerung von mehr als 40%. Wie Neumann richtig feststellt, sollte man nicht über eine Satzungen reden, die überhaupt nicht beschlossen ist. Interessant ist die Frage, wie sich die 1,80 Euro, die der Landkreis für die eingesparten Eigenaufwendungen ins Gespräch gebracht hat, zusammensetzen. Die Zahl wurde nie unterlegt.

  9. Frau Müller
    1. Oktober 2016 at 06:27

    @Knuffke
    Auch wenn sich für die Eltern nicht viel ändert, so geht es doch (wie so oft) bei der Rückzahlung ums Prinzip!
    Die Gemeinde schenkt und auch nichts und wenn es die Möglichkeit gibt mal etwas zurück zu holen, so wird es wohl kaum einen geben der das nicht tut.
    Und gerade hier im S-Dorf wo die derzeitige Verwaltung mit seinem Oberhaupt nicht immer die Bürgernächste ist, ist es den meisten (mir auch) eine Freude mal einen Grand-Hand auf der Hand zu haben im Spiel mit der Gemeinde.
    Hier gleich eine Klage einzureichen halte ich auch für voreilig. Bei einer Klage wird es auf einen Vergleich hinauslaufen, bei dem die etwa 1,80€ häusliche Ersparnis angerechnet werden. So das es nur eine geringe Rückzahlung gibt +Anwaltskosten+Gerichtskosten+viel Zeit.
    Einfacher für Eltern und Gemeinde ist es, zu sagen ok die Satzung war unkorrekt und wir zahlen die Forderung der Eltern zurück. Fertig aus ist der Lack.

    @Neumann, ok wenn das mit dem Frühstück so ist (welche Kita geht dein Kind? Welcher Anbieter?), dann ist das so, dann sind auch meine Infos da nicht mehr aktuell(sorry). Sollte sich aber auch dann mit der neuen Satzung ändern.

    Warum man das Thema nicht gleich im nächsten Sozialausschuss behandelt bleibt mir unerklärlich. Auf was wollen die mit dem Thema warten?

  10. Neumann
    30. September 2016 at 21:02

    Danke Frau Müller für die Erklärung. Warten wir mal den nächsten Satzungsvorschlag ab. Bringt nix über ungelegte Eier zu sprechen.

    Sie sagen ausserdem das jetzt schon Frühstück Bestandteil der Kita Gebühr sein soll. Warum rechnet dann der Essenlieferant mir und allen anderen Eltern mit teilnehmenden Kindern Frühstück ab in seiner monatlichen Rechnung?

  11. Bürger Zweiter Klasse
    30. September 2016 at 19:59

    genau, Bürger abzocken.
    Nur schade, daß die sich wehren

  12. Frank Knuffke
    30. September 2016 at 15:50

    @ Frau Müller
    Sie sagen oder denken es doch selber,unterm Strich wird für die Eltern nichts besser,vermutlich sogar schlechter.Also hilft das Urteil den Eltern überhaupt nicht.Da steckt was ganz anderes dahinter,warten sie es ab.Mittlerweile rieche ich die Schweinereien hundert Meilen gegen den Wind.

  13. Frau Müller
    30. September 2016 at 10:21

    Hier sollten einige sich erst informieren und dann losschreiben. Rein für das Essen wird für die Eltern nichts teurer, sondern teils sogar günstiger. Der Anbieter hat nach wie vor seinen Preis. Die Eltern sollen nur einen Anteil zahlen.
    Diesen Anteil hat der Landkreis LDS mit 1,80€ festgelegt. Alles darüber hinaus muss die Gemeinde zahlen. Rechnet man das auf einen durchschnittlichen Monat mit 22 Tagen, so macht das 39,60€ Anteil fürs Mittagessen.
    Frühstück, Getränke und ggf. Vesper etc. war bisher schon Bestandteil der reinen Kitagebühr.

    In der im letzten Jahr vorgestellten Satzung war der Beitrag (Zuschuss zum Mittagessen) mit 33€ festgelegt, also auch noch 6,60€ unter dem durchschnittlichen Monat(22 Tage), um kurzen Fehlzeiten etc. pp. auszugleichen. Auch ist vorgesehen bei Fehlzeiten über einem Monat von der Gebühr befreit zu werden.
    Bekommt ein Kind kein Mittag (weil es vielleicht gar nicht so lange da ist) so wird sich auch dort eine Regelung finden im Zuge der Gleichbehandlung und weil ja die Kosten von 33€ bekannt sind.
    Und es muss auch nicht für alle gekocht werden und der Anbieter wird entlastet, da nicht von jedem Kind die Eltern einzeln anrufen müssen, sondern nur noch die jeweilige Kita nach Feststellung der Anwesenheit einen Anruf tätigen muss um zu sagen wie viele Essen gebraucht werden.

    Und ja, recht sicher wird die alte Vorlage rausgekramt, aber diese wurde schon damals modifiziert, so dass es Erhöhungen geben wird. Diese treffen aber vor allen die Besserverdienenden, da die Staffelung (ich glaub bis) 60.000€ Jahreseinkommen in 5.000er oder 8.000er Schritten ging. Außerdem sind Einkommen bis 18.000€ von der Essengeldgebühr (33€) befreit und für jedes weitere Kind steigt der Einkommensbetrag um weitere 5.000€.

    Es wird sicher nicht immer alles besser und schon gleich gar nicht günstiger, aber wenn wir hier diskutieren (das geht an dich Frank), dann sollten wir schon wissen wovon wir reden.

  14. Frank Knuffke
    29. September 2016 at 18:27

    Ich möchte nur höflichst daran erinnern,daß der zuständige Sachgebietsleiter schon auf die Problematik hingewiesen hatte,und plante,die Essengelder mit in die Elternbeiträge einzurechnen.Dann wäre es wohl “gesetzeskonform” gewesen,aber für die Eltern hätte sich finanziell gar nichts geändert,im Gegenteil,irgendeine schwarze Seele in der Verwaltung oder der Sozialausschuss wollten die Gelegenheit beim Schopfe packen und gleich noch kräftig die dann neu berechneten Elternbeiträge erhöhen.Der Schulzendorfer hatte berichtet,und daher wurde die Sache dann wieder fallengelassen,auch wegen der unklaren Rechtslage,und das war sie bis dato tatsächlich.Ich wiederhole,auch ich konnte keinen Gesetzesverstoss erkennen.Das Ganze ist eine komplett unnötige Eselei,welche nur neue Unruhe schafft.Aber vielleicht wäre es in der Tat der günstigste Zeitpunkt die Idee einer eigenen Essensversorgung aufzugreifen um so aus dieser Misere das Beste zu machen.Sollte eine der Fraktionen im Rathaus das anschieben,wär ich dabei.

  15. Neumann
    29. September 2016 at 18:14

    Das nix passiert ist liegt vermutlich daran das gegen die erste Entscheidung ein Einspruch eingelegt wurde und man wollte sich nicht die Arbeit machen die Satzung zwei mal zu ändern.

    Nun gibt es aber eine Entscheidung die fest steht. Leider wurde es vermutlich versäumt sich auf diese Situation vorzubereiten mit einer neuen Satzung.

    Ich vermute der letzte Vorschlag einer neuen Satzung wird wieder raus gefragt (der mit den wahnsinnigen Erhöhungen) und dieser wird angepasst. Man hat eben nichts anderes.

    Erst handeln wenn die Entscheidung steht ist nicht immer der beste Weg.

  16. Hubert
    29. September 2016 at 18:02

    Kita Gesetz Brandenburg, „§ 17(3) Die Elternbeiträge werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben.“
    Weshalb haben CDU, die Linken, Bündnis 90, Schulzendorf plus nicht schon längst interveniert, dass in Schulzendorf entgegen des Gesetzes gehandelt wird? @Herr Knuffke, fragen Sie doch mal nach.

  17. Mückenplage
    29. September 2016 at 17:17

    Herr Knuffke, Sie verdrehen wie immer die Tatsachen. Haben Sie generell Probleme Sachverhalte zu erkennen? Nicht die klagenden Eltern sind die Verusacher, sonder die Gemeinde hat durch Ihre Untätigkeit gesetzeswidrig gehandelt. Es wurden keinen notwendungen Regelungen getroffen und somit Eltern eine intransparente höhere Belastung übergeholfen. Sie sollten den ehemaligen Amtsleiter fragen, warum er der Gemeinde diesen Schaden zugefügt hat. Dies zu regeln oblag seiner Verantwortung. Die Eltern bekommen, auch wenn Sie es hier gerne so darstellen, keine kompletten Essengelder zurückerstattet, sondern nur die Mehraufwendungen.
    Sie sind für kostenloses Kitaessen, kämpfen aber gegen die Rechte der Eltern. Merken Sie eigentlich was?

  18. Frank Knuffke
    29. September 2016 at 17:04

    @ Neu Schulzendorfer
    Den Gedanken hatte ich auch schon.Vielleicht können die anderen GVs mal endlich ihre Grabenkämpfe einstellen,aufhören,sich Aufträge vom Landrat erteilen zu lassen und anfangen an der qualitativen statt quantitaviven Entwicklung Schulzendorfs zu arbeiten.

  19. Neu Schulzendorfer
    29. September 2016 at 15:47

    Schulzendorf soll eine eigene Küche aufmachen. Für sämtliche Kitas und die Schule wird dort gekocht, auch für die Mitarbeiter der Verwaltung. Bürger können auch Essen beziehen, allerdings zu einem etwas höheren Preis. Ähnlich wie in der Vissmann Küche in Mittenwalde. Betriebsfremde zahlen dort zwischen 2,50 und 3,00 Euro für ein gutes Essen mit Nachtisch. Ein fairer Preis. Alles frisch zubereitet. Warum soll so ein Modell nicht hier funktionieren?

  20. Frank Knuffke
    29. September 2016 at 15:05

    @ Bine
    Darf man fragen,wieviel das Essen jetzt kostet?
    Sie haben aber dennoch für ihr Geld eine Leistung vom Caterer erhalten,aber die Gemeinde soll es zueückzahlen,obwohl sie damit nix zu tun hat.Merken sie,daß da was nicht stimmt?

  21. Insider
    29. September 2016 at 13:20

    @Neumann: Den Unterschied, wenn Sie an die Gemeinde zahlen, hat Bine richtig erklärt. Eltern haben das Recht, die Offenlegung der Kalkulation und der sogenannten ersparten Eigenaufwendungen, nach denen sich der Zuschuss der Eltern zur Versorgung Ihrer Kinder richtet, zu verlangen. Ein privater Anbieter muss Sie nicht in seine Karten gucken lassen. Die Essensversorgung in Schulzendorf entspricht meiner Überzeugung nicht dem Stand einer sehr guten Versorgung in Bezug auf gesundes und abwechslungsreiches Essen und sollte vollständig auf den Prüfstand.

  22. Neumann
    29. September 2016 at 09:25

    Nun bin ich mal gespannt auf die neue Kita Satzung oder besser den Vorschlag wie die Vorgabe nun umgesetzt wird…vom letzten Vorschlag hört man ja auch nix mehr. Nach diesem Urteil muss ja SCHNELL eine neue Kitasatzung her da sich ja ab jetzt an der Entscheidung wer das Essengeld von den Eltern einsammelt nichts mehr ändern wird.

    Was der Unterschied ist, ob die Gemeinde das Geld einsammelt oder das Unternehmen welches das Essen stellt, bleibt mir dennoch verborgen.

    Außer das nun, wenn von der Gemeinde gesammelt, manche Leute für Speisen bezahlen die ihre Kinder garnicht essen. Denn die Kosten werden ja vermutlich über alle Beiträge verteilt. Und das man sich nicht rausnehmen lassen kann wenn das Kind eine Woche oder länger nicht am Essen teilnehmen kann.

    Ich fand die Lösung direkt abzurechnen garnicht schlecht. Nun wird immer für alle gekocht und das weg geworfen wo die Kinder nicht da sind. Und das wird auch noch von den Eltern bezahlt.

    Noch besser wäre ja wenn man Bescheid geben muss das dass Kind nicht mit isst, das aber keine Auswirkungen auf das Essengeld hat. Dann verdient sich ein beteiligter was dazu. Ich wette für eine flexible Essengeldberechnung fehlt das Personal und die Zeit. Ein Schelm wer böses denkt.

    Die Sache ändert sich nun von fexibel in starr. Tolle Idee.

    Ich wette alle zahlen mehr, es wird mehr Essen weggeworfen, das einzelne Essen wird teurer und die Qualität wird schlechter.

  23. Bine
    29. September 2016 at 07:52

    Herr Knuffke, zur Erinnerung. Im Löwenzahn sind die Preise für Mittag um 40% !!! gestiegen. Es wurden für mich fadenscheinige Gründe für die Preiserhöhung angegeben. Eine genaue Kalkulation wurde vom Inhaber der “Küche” in Wildau nicht vorgelegt. Herr Reech hat aber zugestimmt. Das Urteil ist völlig richtig. Die Gemeinde muss das Geld erheben, weil wir dann auch ein Anspruch auf Offenlegung der Daten haben. Ich werde auf jeden Fall mein Geld zurückfordern, weil ich mich über den Tisch gezogen fühle.

  24. Bürger Zweiter Klasse
    29. September 2016 at 05:35

    Hi,

    ich denk es wird einfach mal versucht, ob es auch so geht. und wenns einer merkt und sich wehrt, ist das Geschreie groß und keiner will was gewusst haben.
    Ähnlich verhält es sich mit dem MAWV mit den Altanschließern.
    Es geht um das WIE.
    Wenn keiner mit den Betroffenen spricht, gehts vor Gericht.
    In anderen Bundesländern gibts auch Kitafreiheit, nur will man, so hab ich den Eindruck, das Geld aus der Tasche ziehen.
    In dem zusammen gewürfelten Haufen im Rathaus wird sich doch ein Jurist finden, der sich mit solchen Sachen befasst.
    Zufriedenheit der Bürger sieht anders aus. Erstmal versuchen, stress machen und dann eine Ohrfeige vor Gericht kassieren und dann mehr ausgeben/ zurückzahlen als eingenommen wurde. So kann man auch Steuergelder verbrennen und für Mitarbeiterbeschäftigung sorgen, anstatt das vorher abzuklären.
    Ich sag nur Kitaneubau…

  25. Frank Knuffke
    28. September 2016 at 18:16

    Ich sags noch mal,ich bin für kostenloses Essen und kostenlose Kita und Hort.Ich bin 100% auf Eurer Seite.Aber mal im Ernst,glaubt ihr wirklich,daß unzählige Gemeinden keine Ahnung von Gesetzen und Satzungen haben?Glaubt Ihr der BM und die Gemeindevertretung haben heimlich irgendwo Riesenpartys mit Eurem Essengeld gemacht?Glaubt ihr,die Gemeinde hat unbegrenzte Geldmittel zur Verfügung?Glaubt ihr,daß Euer gezahltes Essengeld zuviel war?Glaubt ihr,das geht billiger?(Vielleicht mit Tiefkühlessen aus China)Nein,es geht eigentlich nur darum,daß die Erhebung angeblich falsch war.Als ob das eine Rolle spielt ob ihr 3 Euro an den Caterer zahlt oder ob die Gemeinde 3 Euro mehr Kitagebühren verlangt.Merkt ihr gar nicht,daß dieses Urteil an den Haaren herbeigezogen wurde und eigentlich was ganz anderes bezweckt wird?

  26. andi
    28. September 2016 at 16:50

    Sach mal Herr Knuffke bist du vielleicht Herr Mücke? Was verstehst du nicht daran an dem Urteil? Ich denke du bist des Lesens mächtig. Und kannst auch das Verstehen was die Richter mit diesem Urteil verkünden. Dieses ist für das ganze Land Brandenburg anwendbar! Auch für Schulzendorf! Denn Schulzendorf ist mittendrin im Land Brandenburg und wurde auch nicht ausgegrenzt! Schön ist vor allem das gegen dieses Urteil keine Revision möglich ist.; -)

  27. Frank Knuffke
    28. September 2016 at 15:40

    Also,wenns nach mir ginge,wäre Kita plus Essen komplett kostenlos.Aber hier gehts nicht nach mir,und ich kann einen Rechtsverstoß der Gemeinde nicht feststellen.Ich hab mir ja das Urteil durchgelesen,so ohne weiteres erkenne ich nicht,daß es auf Schulzendorf anwendbar ist.

  28. Bürger Zweiter Klasse
    28. September 2016 at 15:05

    naja,

    eigendlich ist es so, daß der Essensbeitrag in den Kitagebühren schon enthalten sein muss.
    Genau das ist hier nicht der Fall.
    Und wer bis 31.12.2015 Klage eingereicht hat, bekommt auch das frühere Geld.

    Ick freu Mir :-)

  29. Frau Müller
    28. September 2016 at 08:16

    Man kann nur die letzten 3 Jahre, also bis 2013 zurück, einfordern. Der Rest ist leider schon verjährt.
    Und ja, das Urteil ist auf ganz Brandenburg anwendbar, wo die Komunen mit ihrer Satzung gegen das Kitagesetz verstoßen und Schulzendorf zählt mit seiner ebenfalls unkorrekten Satzung dazu.

    Die Komunen dürfen die Kinder über Dritte versorgen, müssen aber die Kosten dafür direkt bei den Eltern einfordern und das auch nur in Höhe der häuslichen Ersparnis. Die Vorgabe das die Eltern mit dem Essenanbieter einen Vertrag abschliessen und direkt bei ihm bezahlen ist nicht zulässig. So einfach ist das!

  30. Andi
    28. September 2016 at 04:30

    @Knuffke, du wird seh’n dieses gesetzt trifft für uns Schulzendorfer! Oder habt Ihr etwa auf euren hohen Rössern in der GV gedacht Ihr könnt mit uns Bürgern machen wir Ihr wollt.
    Ich für meinen Teil werde auf jedenfalls mein Geld einfordern. Und es auch jedem empfehlen der dieses Geld bezahlt hat es zu tun.
    Warum sag mir bist du der Meinung das diese Gesetz hier nich anwendbar sein sollte. Das musst du uns mal erklären. Ach noch was ich finde es auch gut das gegen dieses Urteil eine Revision nicht zugelassen ist.

  31. Frank Knuffke
    27. September 2016 at 19:08

    Wenn die Kinder das Essen bekommen haben,wieso soll dann jetzt was zurückgezahlt werden? Was ist das für ein Schwachsinn? Dieses Urteil ist doch komplett hahnebüchen genau wie das Urteil zum Thema Rasenmahd.Hier wird bald das komplette Chaos ausbrechen wenn das so weitergeht,dann funktioniert nichts mehr.Ich appeliere an alle Eltern,lasst den Schwachsinn mit den Rückforderungen,ich glaube nicht,daß das auf Schulzendorf übertragbar ist.

  32. Geli
    27. September 2016 at 18:55

    Da auf Grund des Urteils sicher ist, dass die Gemeinde das Geld zurückzahlen muss, muss sie im Streitfall auch die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen. Also keine Scheu, Geld zurückfordern und Anwalt einschalten.

  33. Bürger Zweiter Klasse
    27. September 2016 at 18:11

    hi,

    kontoauszüge ab 2011 suchen, summe auflisten zzgl. zinsen und ab zum anwalt.
    essensgeld einklagen.
    aber will ja keiner, da der bürgermeister mit höheren kitagebühren gedroht hat.
    mir schenkt auch keiner was

  34. Frau Müller
    27. September 2016 at 17:23

    https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.517578.php

    Unsere Anwältin will noch die Urteilsbegründung abwarten, aber dann gehts los/weiter.

  35. heutemalohne
    27. September 2016 at 12:11

    Gibt es dazu ein AZ? Oder bezieht sich der Artikel auf den Sachverhalt in Prenzlau? Was anderes finde ich nämlich nicht.
    In einem weiteren Artikel ging es um überhöhte Beiträge, aber was ist/war denn hier überhöht?
    Die Frage ist dann, ist das auch in Schulzendorf anwendbar?

    Lieber User heutemalohne

    Der Beitrag bezieht sich auf den Fall Prenzlau. Wir können Ihnen zu Ihren anderen Fragen keine Antwort geben, weil wir keine Rechtsberatung leisten können.

    Die Redaktion

  36. sven engel
    22. September 2016 at 14:58

    Warum berichtet der Schulzendorfer nicht über die Mißstände in der Grundschule?

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