Essengeld: Gemeinde legt 300.000 Euro zurück

5. Dezember 2016
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Frisch zubereitetes Essen, mit gesunden und ausgewogenen Zutaten zu vertretbaren Kosten, ist nach Expertenmeinung keine Zauberei. (Foto: Bliefert)Schulzendorf. Die Gemeinde Schulzendorf hat, wie auch zahlreiche andere Brandenburger Kommunen, in den zurückliegenden Jahren weder in einer Satzung, noch in einem Leistungsbescheid für das Essen in Kitas und Hort ein Essensgeld bestimmt.

Vielmehr hat sie in gesetzwidriger Weise, dass ihr obliegende Geschäft der Essensgeldbestimmung an einen Caterer übertragen.

Damit steht Eltern nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin – Brandenburg das Recht auf volle Rückzahlung der an Caterer gezahlten Essengelder durch den Träger der Einrichtung zu.

Der Anspruch kann drei Jahre rückwirkend mit einer Verzinsung von vier Prozent pro Jahr geltend gemacht werden. Die Rückzahlung muss beantragt und ein Nachweis der Zahlungen beigefügt werden. Auch Leistungsempfänger nach dem SGB II können den gezahlten Euro je Mittagessen zurückverlangen,

Die Gemeinde Schulzendorf hat 300.000 Euro in den Haushalt 2017 eingestellt, um die Forderungen begleichen zu können.

14 Responses to Essengeld: Gemeinde legt 300.000 Euro zurück

  1. Frau Müller
    7. Dezember 2016 at 09:40

    Bolte, meckern…eher nein, dass sind alles mehr oder weniger Feststellungen.
    Im Ausschuss versuchen was zu bewegen, alles gemacht…..zwecklos.
    Um die Verwaltung, die seit einem Jahr nur antwortet, dass man rechtlich prüft….da kümmert sich der Anwalt drum, die wollen das nicht anders mit einem Summ Summ Staatsdiener an der Spitze.

    Und bei der GV gibts sicher ne handvoll gute Leute, der Rest ist aber eher nicht so gut geeignet bzw. manch einer ist auch einfach schon zu lange dabei (betriebsblind).

  2. Frau Müller
    7. Dezember 2016 at 09:32

    Ein richtiger Insider scheinst du nicht zu sein!

    1. Ich habe das Urteil richtig gelesen. Und nur im ersten von 2015 wird in der Begründung gesagt, dass man alles zurück fordern kann. Im Zweiten Urteil vom OVG geht man darauf nicht mehr ein. Wenn doch dann zeig mir die Stelle in der Urteilsbegründung.

    2. Der SBKS hat natürlich nichts mit der Rückzahlung zu tun, aber er ist für die Kitasatzung zuständig. Die muss geändert werden, da ja nach wie vor die Eltern einen Vertrag mit einem Mittagessenlieferanten abschließen müssen und eben an diesen bezahlen müssen.
    So muss bis heute von Verwaltungsseite mit Rückzahlungsforderungen gerechnet werden. Und so lange keine neue Satzung da ist, so lange geht alles so weiter. Und da im Raum steht, dass man alles zurückfordern kann, ist die Summe die dafür zurückgehalten wird schon bei 300.000€
    Hätte man die Satzung inzwischen geändert, so würde ein Betrag von max. 120.000€ im Raum stehen, wenn man für alle alles zurückzahlen muss. Das ist ausgerechnet worden und zwar wenn alle Kinder alle Tage waren! Da das nie der all ist, wäre die Summe auch geringer als 120T gewesen.

    3. Im SBKS stand man Ende 2015 vor einer Lösung, da man davon ausgegangen ist, dass das Urteil bestätigt wird, was ja nun auch der Fall ist.
    Man hätte also bis zum Urteil jetzt in 2016 einen fertigen abstimmungsreifen Entwurf haben können, den man ab 1.12017 wirksam werden läßt.
    Das Urteil ist nun schon wieder knapp 3 Monate alt und es passiert nichts.
    Und ich weiß nicht ob du dabei warst, aber Ende 2015 ging es im SBKS definitiv darum die Mittagessengeschichte in die Kita-Satzung neu einzuarbeiten und die Gebühren entsprechend anzupassen.

    Nun Insider, es ist doch klar wo die Reise hingeht, also warum passiert nichts im SBKS?

  3. Bolte
    7. Dezember 2016 at 09:11

    Frau Müller, sind Sie eine die nur meckert und nichts macht?
    Ab in den Sozialausschuss und zur Fragestunde anwesend sein und die Verwaltung ermahnen.
    So einfach ist das.
    Das die Gemeindevertretung nichts macht,wird an dieserStelle bezweifelt!

  4. Insider
    6. Dezember 2016 at 22:56

    Frau Müller, drei Anmerkungen. 1. Es muss der gesamte Betrag zurückgezahlt werden.(Bitte Urteil lesen und richtig interpretieren!) 2. Der Sozialausschuss hat mit der Rückzahlung der Gelder nichts zu tun. Das ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung! 3. Ende 2015 konnte man gar nicht nah dran an einer Lösung für die Angelegenheit gewesen sein. Denn erst im September 2016 kam das entscheidende Urteil. Und erst da wußten alle, woran man ist.

  5. Frau Müller
    6. Dezember 2016 at 21:39

    Bei Hr. Reech mag es vermutlich daran liegen, dass er nicht mehr der Leiter des Bereich Soziales ist 😉

    Das hat jetzt Fr. Mesakt in der Hand.

    Klar ist aber zu erkennen, es läuft auf Hinhaltetaktik hinaus. Ende 2015 gings los. Ab 2016 war 2012 verjährt. Und nun haben wir bald 2017, damit ist 2013 verjährt. Und nach Aussage meines Anwalts wird es auch bei einer Klage schwierig sein, die 2012er und dann 2013er Beiträge zurück zu bekommen.

    Und im Urteil von 2016, welches das aus 2015 bestätigt, ist nicht mehr die Rede vom ganzen Beitrag in der Begründung. Zumindest wurde nicht wie im ersten Urteil darauf eingegangen, da dies auch in der Klage nicht gefordert war. Es ging nur um den Anteil oberhalb der häuslichen Ersparnis.

    Ich vermute das es bei Folgeklagen auch drauf hinauslaufen wird.
    In einem Schreiben der Gemeinde von Ende Oktober wird man nach wie vor hingehalten, es würde noch rechtlich geprüft. Wenn da bis Weihnachten nichts kommt, wird unser Anwalt noch dieses Jahr Klage einreichen und das auch auf den vollen Beitrag, egal wies ausgeht.

    Das es keine neue Satzung gibt, stellt auch ein absolutes Versagen der Gemeindevertretung dar. Im nächsten SBKS steht das Thema wieder nicht auf der Agenda. Warum nimmt der Vorsitzende Hr. Boll das nicht mit auf die Tagesordnung. Nein, lieber stimmt man 300.000€ Zusatzkosten im Haushalt zu. Verrückte Welt. Und dabei war man doch schon Ende 2015 an dem Thema dran und stand recht dicht vor einer Lösung. Aber ist ja auch kein Wunder, die Leute, in dem Ausschuss, die sich damit auch intensiv beschäfftigt haben….sind nicht mehr dabei!

  6. Ulf
    Ulf
    6. Dezember 2016 at 19:38

    Tagesmütter, Abgeordnete und jetzt auch Bürger rennen dem Rathaus in Sachen Geld hinterher. 7 Jahren Mücke haben Schulzendorf an den Rand des Ruins gebracht so sehe ich es jedenfalls. Danke dafür an die 5 – Mann – Partei. Deshalb pro Kreisgebietsreform und den ganzen Laden im Ortszentrum dicht gemacht.

  7. Klaus Mewes
    6. Dezember 2016 at 19:27

    Herr Neumann, wir sind da einer Meinung. Es steht fest, dass die Verfahrensweise mit dem Essensgeld falsch war. Dennoch wird seit Monaten falsch weitergemacht. Für mich absolut nicht erklärbar. Aber das kennzeichnet den Zustand und die Arbeitsqualität der Schulzendorfer Verwaltung. Herr Reech, Jurist hat meiner Ansicht nach einen großen Anteil an der falschen Abrechnung. Jetzt hört man von ihm nichts. Ich wollte mit meinem ersten Beitrag nur anmerken, dass ich natürlich bereit bin, meinen Anteil zu bezahlen. Aber das zuviel gezahlte Geld möchte ich zurück bekommen.

  8. Neumann
    6. Dezember 2016 at 16:41

    Ganz richtig Herr Mewes! Ich möchte weiterhin das mein Sohn jeden Tag sagt “Hat gut geschmeckt das Mittagessen im Kindekarten!” Was fehlt ist eine Lösung für das Problem. Denn wir zahlen fröhlich weiter das Essen meines Sohnes in der Kita. Muss ich jetzt jeden Monat beim Caterer bezahlen und dann im Rathaus die Rückzahlung beantragen? Oder ziehe ich die Einzugsermächtigung beim Caterer zurück und verweise auf die Bankverbindung des Rathauses? Ist denn eine Lösung in Sicht?

  9. Klaus Mewes
    6. Dezember 2016 at 07:31

    Was aber auch nicht sein kann, dass wir Eltern nicht mal mehr die sogenannten ersparten Eigenaufwendungen zahlen.

  10. Sauerampfer
    6. Dezember 2016 at 06:12

    Hör mir bloß mit der Verwaltung auf. Ich bin stink sauer. Es ist eine Frechheit, dass die Bürger wieder ganz nach MAWV Manier auf ihr Geld ewig warten müssen. Seit Monaten ist die Sachlage klar, nichts passiert. Aussitzen scheint die Devise von Mücke und Reech zu lauten. Aber wenn man ein Gebührenbescheid nicht pünktlich bezahlt, dann ist zwei Tage später eine Mahnung da, mit Mahngebühren.

  11. Nelly
    5. Dezember 2016 at 20:56

    Mein Rechtsbeistand meinte formlosen Antrag stellen, Kopien der Kontoauszüge beifügen, Zinsen pauschal anmelden, konkret muss das dann die Verwaltung ausrechnen. Ganz wichtig, Leute!!! Es muss das gesamte Geld zurückgezahlt werden, nicht nur die Differenz zwischen Preis des Caterers und dem Eigenaufwand. Der Eigenanteil ist ein völlig anderes Thema. Wenn sich das Amt weigert, sofort klagen!

  12. Bürger Zweiter Klasse
    5. Dezember 2016 at 19:43

    schön wäre, wenn es endlich mal zurück bezahlt werden würde. aber 4% zinsen gehen ja auch.
    Teurer wirds immer. ich weiss ja nicht auf was die im rathaus warten? das vielleicht einer einen weg findet das zu verhindern?

  13. Neumann
    5. Dezember 2016 at 19:24

    Das Rathaus macht einen Fehler und ich muss die Rückzahlung beantragen? Ich hätte geglaubt das sich das Rathaus bei mir meldet und sich erkundigt was sie mir zurück zu zahlen haben. Oder besser beim Caterer fragen welche Kosten mir entstanden sind und diese an mich erstatten. Na denn… Läuft…

  14. Jupiterbaby
    5. Dezember 2016 at 18:43

    Hat jemand nen schönen Vordruck / Textbaustein für den Antrag. ?

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