Entwarnung um Millionen Verlangen – Zumindest vorerst!

16. März 2017
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Zeuthen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Millionen Ansprüche vom ehemaligen Investor des Siedlungsgebietes Zeuthener Winkel an die Gemeinde Zeuthen aufgemacht worden. Das ist die gute Nachricht, über die alle Zeuthener Gemeindevertreter gestern Abend froh waren. Die Schlechte: Das kann in wenigen Wochen ganz anders sein.

Uwe Bruns (li) und Karl - Uwe Fuchs (re) von der Fraktion Bündnis 90/Grüne/FDP. Fuchs kritisierte die Rathaus Informationspolitik mit deutlichen Worten. (Foto:mwBild)

Uwe Bruns (li) und Karl – Uwe Fuchs (re) von der Fraktion Bündnis 90/Grüne/FDP. Fuchs kritisierte die Rathaus Informationspolitik mit deutlichen Worten. (Foto:mwBild)

(Noch) Bürgermeisterin Beate Burgschweiger geriet wieder einmal in den Hagel der Kritik, weil sie den Gemeinderat über aktuelle Entwicklungen der Siedlung Zeuthener Winkel im Dunkeln tappen ließ. Bis auf Burgschweigers Parteifreunde beantragten deswegen alle übrigen politischen Kräfte eine Sondersitzung.

Und auch in ihr tat sich die SPD – Bürgermeisterin in Sachen Transparenz ziemlich schwer. Burgschweiger wollte das Publikum aussperren. Als Alibi sollte der Datenschutz herhalten. Vertreter von CDU, FDP und Linke lehnten das kategorisch ab. So kamen dann doch alle wichtigen Informationen an die Öffentlichkeit, übrigens ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter.

von links: Marina Scholz, Robert Seelig und Dr. Inge Seidel (alle Die Linke) und Detlef Warwas (CDU). Dr. Seidel sprach sich gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit aus. (Foto:mwBild).

von links: Marina Scholz, Robert Seelig und Dr. Inge Seidel (alle Die Linke) und Detlef Warwas (CDU). Dr. Seidel sprach sich gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit aus. (Foto:mwBild).

Was Burgschweiger nach knapp einer halben Stunde immer noch nicht gelungen war und Unverständnis, auch bei ihrer SPD – Kollegin Beate Tetzlaff, auslöste, schaffte der FDP Kreistagsabgeordnete Karl – Uwe Fuchs in weniger als 60 Sekunden: Zu erklären, worum es geht. Er hatte zuvor, gemeinsam mit anderen Abgeordneten, Akteneinsicht in den Vorgang genommen.

Das Wohngebiet Zeuthener Winkel teilt sich in drei Gebiete, Nord, Süd und Mitte. Letzteres wurde durch den Investor nicht mehr bebaut, weil gegen sein Mutterkonzern 2009 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, das bis heute andauert.

Breite Zustimmung gab es für einen CDU - Antrag. Beate Burgschweiger wurde zur regelmäßigen Berichterstattung zum Zeuthener Winkel vergattert. Im Bild: Michael Wolter, Holger Hemke und Nadine Selch (v.li.) Foto: mwBild

Breite Zustimmung gab es für einen CDU – Antrag. Beate Burgschweiger wurde zur regelmäßigen Berichterstattung zum Zeuthener Winkel vergattert. Im Bild: Michael Wolter, Holger Hemke und Nadine Selch (v.li.) Foto: mwBild

Es erfolgte eine Teilungsversteigerung von Mitte, an der sich auch der alte Investor beteiligte. Sein Unternehmen schrieb, im Gegensatz zum Mutterkonzern, schwarze Zahlen, so dass zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen war, dass der Insolvenzverwalter die Bebauung weiterbetreibt.

Doch Mitte wurde einem neuen Investor zugeschlagen. So entstand ein Dreiecksverhältnis, denn der Städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Zeuthen und dem ehemaligen Investor existierte fort.

Ende April 2016 sandte der ein 14 Seiten starkes Papier an die Gemeinde Zeuthen, dass als „Angebot“ tituliert war. In dem wurden anteilige Kosten für das nicht bebaute Gebiet Mitte an der Gesamterschließung des Areals beziffert, so beispielsweise für Straßenbau, Beleuchtung, Renaturierung der Müllkippe. Einen ausdrücklichen Anspruch auf Zahlung dieser Beträge durch die Gemeinde formulierte der frühere Investor nicht.

Fraktionschefin Beate Tetzlaff (li.) und Martina Mieritz (re.), beide SPD. Letztere will Bürgermeisterin werden. (Foto:mwBild)

Fraktionschefin Beate Tetzlaff (li.) und Martina Mieritz (re.), beide SPD. Letztere will Bürgermeisterin werden. (Foto:mwBild)

 „Das ist eine Information, die wir entgegengenommen haben.“, wertet Burgschweiger das Dokument. Es sollte eine Diskussionsgrundlage für Gespräche zwischen beiden Investoren über Projektrechte sein.

Die “Information” könnte sich jedoch blitzschnell in eine Millionen Forderung verwandeln. „Einigen sich beide Investoren, dann ist alles ganz problemlos. Einigen sich beide nicht, muss man sehen, ob vom Altinvestor Forderungen erhoben werden. Das ist denkbar, aber nicht sicher. Im Moment gibt es keine Forderungen.“, resümierte Zeuthens Anwalt Frank Boermann in der Sondersitzung.

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