Der Umgang der Gemeindeverwaltung mit fehlerhaften oder nicht mehr existenten E – Mail Adressen ist auf Kritik bei Brandenburgs obersten Datenschützern gestoßen.
Im August 2017 wurden die E – Mail Servereinstellung der Gemeinde geändert. Die Folge: Nachrichten an einen nicht mehr existenten oder mit einem Schreibfehler behafteten Adressaten, die mit der Domain „Schulzendorf.de“ enden, gehen nicht mehr an den Absender zurück, sondern landen in einem „Sammelpostfach“, wo sie gesichtet werden.
„Eingehende E – Mails, die dann einem Empfänger zugeordnet werden können, werden an den Empfänger weitergeleitet.“, erklärt Bürgermeister Mücke die weitere Verfahrensweise.
Das Gemeindeoberhaupt zum Grund der Server Änderung: „Ich sehe das hohe Gut, ansprechbar zu sein, als wichtiger an, keine E – Mail zu erhalten, weil sie fehlerhaft ist.“
Eine völlig andere Sicht hat dagegen die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Eine Vorsortierung nach vermeintlicher Relevanz kann eine vom Gesetz nicht gedeckte Kontrollmaßnahme darstellen.
„Soweit die jeweilige Nachricht den Adressaten infolge falscher Adressierung nicht erreichen kann, erscheint eine Weiterverarbeitung durch die Verwaltung daher als unzulässig. Vielmehr sollte serverseitig eine entsprechende Rückmeldung implementiert werden, um anfragende Bürger über die nicht erfolgte Zustellung der Nachricht zu informieren.“, sagt Ulrike Schmidt, Bereichsleiterin der Datenschutzbehörde.
Na, wenn Sie nur gerüffelt hat kann das ja nicht so schlimm gewesen sein.
Ist doch egal…..letztendlich wollten das 1.934 Schulzendorfer ja so haben !!!
Weiter so………
Bin schon gespannt was als nächstes kommt Haushalt 2018 steht an, könnte man doch mal die Grundsteuern erhöhen……vielleicht klappts ja mal…
Weiter so………