Roswitha Gand hat sich in ihrer Not an die Schulzendorfer Bürgerinitiative gewandt. Auslöser war ihr Streit mit der Gemeinde um eine sogenannte Vorfläche. In den 30er Jahren wurde die Straßenflucht um rund drei Meter in Richtung Fahrbahn verschoben. Anrainer zäunten später das Grundstück bis zur neuen Straßenlinie ein. Der drei Meter breite Grundstücksstreifen blieb im Eigentum der Gemeinde. Sie duldete über Jahrzehnte die unentgeltliche Nutzung der Eigentümer und räumte stillschweigend Wegerechte ein.
Das will das Rathaus ändern, klare rechtliche Verhältnisse sollen her. Der Kauf des Streifens durch den Grundstücksbesitzer wird dabei als wünschenswert angesehen. Doch niemand kann zum Erwerb gezwungen werden, sagen Experten.
Vorwurf der Nötigung
Gand will aus gesundheitlichen Gründen ihr Grundstück verkaufen, sie kann es nicht mehr bewirtschaften. Einen Kaufinteressenten hat sie bereits. Doch eine Mitarbeiterin des Bauamtes soll Gand gegenüber erklärt haben, der potentielle Käufer müsse auch zwingend die Vorfläche miterwerben. Anderenfalls werde aus dem Verkauf nichts. Die über 80 – Jährige fühlte sich genötigt und wandte sich an die Bürgerinitiative. Die verfasste daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich gegen Bürgermeister Mücke und seinen Bauchef Sonntag richtete.
Ermittler Reech weist Vorwürfe zurück
Schulzendorfs stellvertretender Bürgermeister Alexander Reech hat die gegen seinen Dienstvorgesetzten erhobenen Vorwürfe überprüft. Ergebnis: Alle Vorwürfe sind zu Unrecht erhoben. In seiner Begründung, die der Gemeinderat in seiner Sitzung absegnen sollte, heißt es unter anderem: „Ein Zwang oder Gewalt ist auch lt. Rücksprache mit Fr. Gand nicht ausgeübt worden.“
Psychischer Zwang wurde angewendet
Dies sei eine falsche Tatsachenbehauptung, erklärte der Sprecher der Bürgerinitiative, Reinhard Bolduan. Er verlass er eine Erklärung von Roswitha Gand: „Ich habe niemals behauptet, dass im Zusammenhang mit dem Verkauf meines Grundstückes kein Zwang ausgeübt wurde. Richtig ist, dass seitens der Gemeinde Schulzendorf mir gegenüber psychischer Zwang angewendet wurde. Mir wurde ein Übel in Aussicht gestellt, nämlich das der Verkauf meines Grundstückes scheitern würde, falls der Kaufinteressent nicht die Vorfläche von der Gemeinde Schulzendorf miterwerben würde.“
Gemeinderat stoppt vorerst Entscheidung
Angesichts der Faktenlage blieb dem Chef des Gemeinderates, Dr. Herbert Burmeister (Die Linke), nichts anderes übrig, als die Entscheidung über die Beschwerde zu vertagen. Gands Erklärung hätte die Sachlage verändert. Schon einen Tag später kam es zum Gespräch zwischen den streitenden Parteien.
Bauamtsmitarbeiterin gab falsche Auskunft
Nicht schlecht staunten Roswitha Gand und Bürgerrechtler Bolduan, als es hieß, dass die Rentnerin gar keine Vorfläche besitze. Die Aufregung sei umsonst gewesen. Eine Mitarbeiterin der Bauverwaltung soll der Rentnerin eine falsche Auskunft erteilt haben. Lediglich ihr Zaun steht nicht an der richtigen Stelle. Man werde die Stellungnahme überarbeiten und sie erneut dem Gemeinderat vorlegen, womit die Beschwerde dann erledigt sei, argumentierte Alexander Reech.
Für Reinhard Bolduan ist die Sache längst nicht geklärt. Reech könne auf Grund seines Dienstverhältnisses zu Bürgermeister Mücke keine unabhängige und objektive Untersuchung des Vorfalles vornehmen.
„Druck auf Bürger ausüben, das ist ein Vorgehen, das man nicht tolerieren kann. Jetzt den Aktendeckel einfach zu schließen und einer kleinen Mitarbeiterin den Schwarzen Peter zuzuschieben, dass wird es mit mir nicht geben. Die wirklichen Verursacher des Problems an sich und das Fehlverhaltens müssen gerügt werden.“, so Reinhard Bolduan.
Das letzte Wort scheint in der Sache wohl noch nicht gefallen zu sein.
Leider kann ich gerade so gar kein Mitleid für diese Frau Gand empfinden. Aber inzwischen hat sie Haus und Hof verscherbelt.
Ich habe niemanden beleidigt und hier nur die Wahrheit dargestellt, die sowieso jeder ältere Schulzendorfer kennt.
Lieber User Nachbar, Ihren Kommentar veröffentlichen wir nicht, weil er unserer Einschätzung nach einen Straftatbestand, nämlich ein Ehrdelikt, erfüllt.
Die Redaktion
Nach meinem Rechtsverständnis kann es nicht sein, dass der stellvertretende Bürgermeister eine Untersuchung leitet, die mögliches Fehlverhalten des Bürgermeisters zum Gegenstand hat.