Der Kassenplünderungsprozeß um Chris Halecker

22. Februar 2019
Von

Chris Halecker, früherer Vize – Landrat des Landkreises Dahme – Spreewald und Mitglied der Linkspartei musste sich wegen Untreue in Fürstenwalde (Spree) vor dem Amtsgericht verantworten. Der Schulzendorfer hat den Prozeß beobachtet:

Der Tatvorwurf

Halecker hat als Vorstandsvorsitzender der Landesrettungsschule Brandenburg e.V. Zahlungen ausgelöst, die nicht mit der Vereinstätigkeit im Zusammenhang standen. Die Gelder flossen auf sein Konto und das seiner Ehefrau. Halecker verschleierte die Verfügungen durch Verwendungszwecke, die den Anschein rechtmäßiger Zahlungen erwecken sollten. Zugriff auf das Konto hatten nur Halecker und eine Verwandte, die auch für den Verein tätig war. Die Verfügungen im Einzelnen:

  • 29.12.2015   2.446,00 €/Verwendungszweck: Honorar
  • 15.04.2016      997,00 €/Verwendungszweck: Rechtsanwalt
  • 26.04.2016   1.251,67 €/Verwendungszweck: Messestand Gebühr u. Vorschuss
  • 06.05.2016      427,16 €/Verwendungszweck: Angabe einer Rechnungsnummer
  • 11. 05.2016      406,11 €/Verwendungszweck: Vorschuss Messebau
  • 20.05.2016      286,00 €/Verwendugszweck: Bildungstag Beeskow
  • 25.05.2016      426,00 €/Verwendungszeck: Honorar

Gesamt: 6.239,94 Euro

Der Verein

Einst für die Ausbildung von Angehörigen der Rettungsdienste verantwortlich. Im Tatzeitraum war er Förderverein und für den Support zuständig. Aktivitäten gab es in dieser Zeit kaum noch. Der Verein verfügte über ein Vermögen von 10.000 Euro. Chris Halecker war über viele Jahre Vorstandsvorsitzender.

Halecker hat der Landesrettungsschule Brandenburg e.V. einen enormen Imageschaden zugefügt. Der Verein befindet sich in Liquidation. (Foto: mwBild)
Halecker hat der Landesrettungsschule Brandenburg e.V. einen enormen Imageschaden zugefügt. Der Verein befindet sich in Liquidation. (Foto: mwBild)

Haleckers Situation

Halecker hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einer „Schrottimmoblie in Berlin“ finanziell übernommen. Er geriet dadurch nach Ansicht des Gerichts in eine „schwere finanzielle Schieflage.“ Um finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, plünderte er in sieben Fällen die Vereinskasse. Im April 2016 wurde Halecker, Wunschkandidat von Landrat Loge (SPD), vom Kreistag zum Ersten Beigeordneten im Landkreis Dahme-Spreewald gewählt. Monatliches Einkommen nach Angaben seines Verteidiger: Rund 7.000 Euro, netto.

Wie alles aufflog

Da die Vereinstätigkeit rückläufig war, gab es keine monatlichen Vorstandssitzungen mehr, in denen Finanzberichte kontinuierlich geprüft wurden. Als der Kassenwart 2016 eine Prüfung vornehmen wollte und entsprechende Unterlagen von Halecker einforderte, reagierte er nicht. Für Vorstandsmitglieder war er plötzlich „untergetaucht“, auf e Mail Nachrichten reagierte er nicht, über den Mobilfunk war er nicht greifbar. Recherchen der Vorstandsmitglieder brachten Widersprüche im Zahlungsverkehr des Vereins zutage. Von Ausgaben für Messen, Rechtsanwälte und Honorare war kein Vorstandsmitglied unterrichtet.

Der Oberstaatsanwalt

Halecker wollte verhindern, dass man seine kriminellen Handlungen bemerkt. Erst als ihm klar wurde, was er getan hatte und ihm bewusst wurde, dass seine berufliche Kariere auf dem Spiel stehen würde, hat er sich bereit erklärt, das Geld zurück zu zahlen. Damit hat er lediglich eine zivilrechtliche Verpflichtung erfüllt, er musste das Geld ohnehin zurückzahlen, so der Oberstaatsanwalt.

Seine kriminellen Handlungen ab dem 26. April stellen wegen der zeitlich kurzen Abfolge eine besonders schwere Form der Untreue, eine gewerbsmäßige Untreue dar. Der Oberstaatsanwalt forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, der Bewährungszeitraum soll zwei Jahre betragen.

Die Verteidigung

Im Mittelpunkt der Verteidigungsstrategie stand die Frage: Ist dem Verein tatsächlich ein Nachteil entstanden? Die Verteidigung bezog sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1961. Danach ist ein Nachteil dann nicht anzunehmen, wenn der Treupflichtige im Tatzeitraum in der Lage war, den Anspruch des Treugebers jederzeit zu erfüllen.

Halecker hatte für eine Rücklage gesorgt. Er lieh sich 7.000 Euro und hinterlegte das Geld bei seiner Schwiegermutter. Er wäre also jederzeit in der Lage gewesen, den Anspruch des Vereins zu erfüllen. Somit sei kein Nachteil für den Verein entstanden, folglich sei Harlecker freizusprechen, so die Argumentation der Verteidigung.

Das letzte Wort

Halecker: „Ich bereue, was ich getan habe. Ansonsten stehe ich hinter den Aussagen meines Verteidigers.“

Das Urteil

Auf die Frage des Nachteils komme es nicht an, so das Gericht. Denn der Angeklagte hatte die Verfügungen durch Manipulation verschleiert. Die unberechtigt vorgenommenen Vermögensverfügungen sollten nicht auffallen. Deshalb ist das BGH – Urteil, das von der Verteidigung herangezogen wurde, nicht anwendbar.

Die Sicht des Oberstaatsanwalts zur gewerbsmäßigen Begehungsweise teilte das Gericht nicht. Grund: Der Zeitraum für die kriminellen Handlungen war nicht auf Dauer angelegt und nicht sehr lang.

Der Gesamtschaden war nicht unerheblich, denn von den 10.000 Euro Vereinsvermögen waren nach der Kassenplünderung lediglich rund 2.600 Euro. Eine strafbare Handlung konnte Halecker nicht nachgewiesen werden.

Strafmildernd wirkten sich zwei Umstände aus: Zum einen trat Halecker bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung. Zum anderen zahlte er die Gelder vor Erstattung der Strafanzeige zurück.

Nach Abwägung aller Umstände urteilte das Gericht: Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 208 Euro, macht 41.600 Euro.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

One Response to Der Kassenplünderungsprozeß um Chris Halecker

  1. ROTE Zorna
    24. Februar 2019 at 10:07

    Herr Chris Halecker [ein Linker]

    hat also als frischgebackener
    Vize – Landrat UNSERES Landkreises
    Gelder eines Vereins für private Zwecke
    GEPARKT,
    die ihm für soziale Zwecke anvertraut waren.

    “Professor Peter Danckert (ein Sozialdemokrat)
    … soll Halecker im Kassenplünderungsverfahren anwaltlich vertreten.

    Danckert gilt als Spitzenjurist,
    stand Prominenten vor Gericht zur Seite,
    wie DDR – Devisenbeschaffer Schalck-Golodkowski … .

    Er ist Ehrenvorsitzenden des SPD-Unterbezirk
    Dahme-Spreewald.”

    [Schulzendorfer – https://www.schulzendorfer.de/halecker-vergaben-ging-alles-mit-rechten-dingen-zu

    Herr Danckert war jahrelang
    “unser” Direktkandidat im Bundestag
    und “Ziehvater” von

    Frau MdL TINA FISCHER – “Bürgeranwältin”

    und “hoffnungsvolle und dynamische”
    Politikerin im Landtag und im Kreistag.

    Eigentlich zum K****N,
    diese unsägliche
    Verlängerung der SED:

    Hätten SIE
    Herrn Danckert gewählt,
    wären Sie über seinen
    Schalck-Support informiert gewesen?

    Herzlichen Dank an den

    SCHULZENDORFER,

    das Sie hier für Transparenz
    für die Wähler*innen sorgen!!!

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