Share Eine fremdenfeindliche Tatmotivation ist dem 28-jährigen Beschuldigten, der am 01. September 2015 zahlreiche Bewohner des Asylbewerberheims in MASSOW mit Pfefferspray attackierte, zunächst nicht nachzuweisen. Das erklärte Oberstaatsanwalt Horst Nothbaum, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung feierte der Beschuldigte am Abend des 01.09.2015 mit albanischen Asylbewerbern in der…
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