Bürgermeister Mücke pfeift auf Abgeordnetenvotum!

17. Oktober 2018
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Mit den Stimmen der „Stillen Koalition“ aus Bürgerbündnis, CDU und Die Linke wurde vor einigen Wochen die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung geändert. Waren bislang Tonaufzeichnungen zum Zweck der Anfertigung von Sitzungsniederschriften zulässig, ist das künftig nicht mehr möglich.

Votum ohne Wirkung? (Foto:mwBild)

Votum ohne Wirkung? (Foto:mwBild)

Abgeordnete der „Stillen Koalition“ schalteten daher im Sozialausschuss am Dienstag bei Redebeiträgen demonstrativ ihre Mikrophone nicht ein.

Bürgermeister Mücke (SPD – nominiert) zum Mikro – Boykott: „Die Änderung der Geschäftsordnung hat keinen Einfluss darauf, dass die Sitzung mitgeschnitten wird, um eine Niederschrift leichter herzustellen. Die Grundlage dafür bildet die Kommunalverfassung, Paragraph 42.“ Danach sind Tonaufzeichnungen zulässig.

Hintergrund der Änderung ist eine Datenschutz Affäre, in die Bürgermeister Mücke nach Überzeugung von Abgeordneten verwickelt sein soll. Er soll eine Tonaufzeichnung dazu genutzt haben, um dem Staatlichen Schulamt Cottbus einen „Protokollmitschnitt in Papierform“ über den „unangemessenen“ Auftritt einer Lehrerin in einer Ausschusssitzung zu übermitteln. Volksvertreter dementieren, dass es ein „unangemessenes“ Verhalten der Lehrerin überhaupt gab.

Das Gemeindeoberhaupt bestreitet eine unerlaubte Datenübermittlung. Gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg , die sich in die Affäre einschaltete, erklärte Mücke, er habe lediglich ein „schriftliches Gedächtnisprotokoll“ an das Schulamt gesandt. Sein Inhalt ist später als wesentlicher Grund für die Zwangsversetzung der Lehrerin, die Schuldirektor Freese anschob, herangezogen worden.

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