Schock: HITLER – PROPAGANDA an Grundschule Schulzendorf.

26. Juni 2019
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Was geht an der Grundschule von Direktor Frank Freese ab?

Ergebnisse einer Schulinspektion werden von Direktor Freese und dem Träger der Einrichtung, der Gemeinde Schulzendorf, geheim gehalten., Die Öffentlichkeit ist darüber unruhig. Nicht ohne Grund. Schwere Mobbing – Vorwürfe sind an das Tageslicht gekommen. Jetzt sorgt Freeses Bildungsstätte erneut für Erschrecken.

Nazi - Vorwürfe in der Grundschule waren bislang undenkbar (Foto mwBild)

Nazi – Vorwürfe in der Grundschule waren bilsang undenkbar (Foto mwBild)

 

Grund: Am 27.09.2018 skandierte ein Schüler in der Pause: „Für den deutschen Herrn Adolf Hitler“ Nach dem Ausruf weigerte sich das Schulkind, beim aufsichtsführenden Lehrer anzutreten.

Dieser Vorfall geht aus einem Pendelheft hervor. In dieser Notizunterlage wird das Schülerfehlverhalten einer Klasse festgehalten. Geführt wird es von allen Lehrkräften, die in dieser Klasse unterrichten.

Dem Schulzendorfer liegt eine Kopie des Auszuges mit dem Eintrag über den NAZI – SKANDAL vor.

Ob das Potsdamer Bildungsministerium eine schulaufsichtliche Prüfung des NAZI – Vorfalls eingeleitet hat, ist unklar.

9 Responses to Schock: HITLER – PROPAGANDA an Grundschule Schulzendorf.

  1. Besorgte Mutti
    3. Juli 2019 at 18:08

    Wir können doch als Eltern solche Sachen nicht dulden und mir kann keiner sagen Herr Freese wusste von allen Sachen nichs.Wie ist denn die Stimmung in dieser Schule merkt hier keiner was?Dieser Schulleiter kümmert sich doch nur um sich er ist fehl am Platz hoffentlich kommt er im Neuen Schuljahr nicht wieder!!!!!!!!!!!!

  2. Katharina
    3. Juli 2019 at 16:05

    @Oli: Ich frage mich, warum Sie sich wie eine Frau Kramp-Karrenbauer von der CDU anhören. Unschöne Wahrheiten sind nicht für die Öffentlichkeit gemacht? Ob es nun ein Pendelheft oder ein Elternbericht mit ärztlichem Attest sei?
    Kleine Hilfe: Journalismus trägt zur öffentlichen Meinungsbildung bei und hat als „vierte Gewalt“ im Staat das Establishment zu hinterfragen. Sie können aber auch ins Pressegesetz des Landes Brandenburg schauen. § 3!!!?
    Geben Sie einmal beim “Schulzendorfer.de” den Suchbegriff „Freese“ ein. 46 Beiträge – sehr ausgewogen an Kritik und Wohlwollen. Sie sollten nicht so oberflächlich recherchieren und dies auch noch kundtun!!!
    Ob eine Gemeinderätin der Grundschule Versagen vorwirft, der Bauchef der Gemeinde über Freese lästert, ein Gemeindevertreter den Schulleiter rüffelt, weil der mit Nichtanwesenheit beim Sozialausschuss glänzt oder Gemeindevertreter den Schulleiter Freese auffordern, Licht ins Dunkel seiner Anschaffungsliste zu bringen, ist kein Mobbing, sondern seriöse Berichterstattung im Sinne der freien Meinungsbildung. Oder waren Sie bei jeder dieser Sitzungen???

  3. Oli
    3. Juli 2019 at 10:19

    Guten Tag,
    ich frage mich, wie diese Kopie zu Ihnen gelangt ist!? Das Pendelheft ist sicherlich nicht für die Öffentlichkeit gedacht. Es wird auch nicht über den Umgang mit der Situation seitens der Schule berichtet. Einzig Kritik an Herrn Freese kann ich entnehmen,wie es auffällig oft in vielen Artikeln des Schulzendorfer durchklingt. Vielleicht sollte hier das Thema Mobbing nicht aufgegriffen werden, wenn man selber aus meiner Sicht eine Form des Mobbings betreibt. Oberflächliche Recherche oder einzig Quellen, die keine “Freunde” des Schulleiter sind bürgen leider die Gefahr schnell selber als Redakteur zum Mobber zu werden.

  4. Krümelkätzchen
    1. Juli 2019 at 15:25

    Was soll diese Diskussion? Hier geht´s doch nicht um Parteienzugehörigkeit.
    Dass in Schulzendorf ein Schulkind auf dem Pausenhof der Grundschule dem wohl übelsten Menschen der deutschen Geschichte skandiert, scheint die eifrigen Schreiber der Beiträge nicht sonderlich zu beunruhigen. Gehören solche Worte mittlerweile zum Mainstream in der Schulzendorfer Grundschule?
    Der Schulkonferenzvorsitzenden Sylke Bittner, die in einem Schreiben an die Eltern erklärt, sie wisse nichts von Mobbingvorfällen, weil sie weder von der Schule noch von Eltern angesprochen wurde, dürften solche rassistischen Ausfälle auf dem Schulhof aus eigener Erfahrung bekannt sein. Warum schweigt sie? Ach ja, sie wurde weder von der Schule noch von Eltern angesprochen! Vielleicht fragt sie sich einmal, weshalb das so ist. Stichwörter wären „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“. Selbst ihre Wortmeldung zur katastrophalen Evakuierung zeugte nicht von Zivilcourage. Vermutlich befand sich das eigene Kind nicht in unmittelbarer Nähe der Gefahrenquelle. Da lässt sich natürlich leicht gegen Elternvertreter opponieren, deren Kinder betroffen waren.
    Von Markus Wittek als Vorsitzenden der Elternkonferenz ganz zu schweigen. Ein ungebührendes Auftreten bescheinigten bereits die Gemeindevertreter. Nun ist er selber einer und ob das dem Klima der Sitzungen zuträglich ist, bleibt abzuwarten. Bekanntzugeben, dass weder die Schule noch die Eltern an ihn wegen Mobbings herangetreten sind, ist geradezu perfide. Er ist, was den ersten Teil betrifft, nach Hören-Sagen Teil des Problems, weil er sich am Mobbing des Schulleiters beteiligte.
    @ Ach ja: Für die Offenlegung der recherchierten Zusammenhänge sei Ihnen an anderer Stelle gedankt.
    @ Tim Voigtländer: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

  5. Tim Voigtländer
    28. Juni 2019 at 05:22

    Meinst du mich mit TV? “Ach ja” klingt wie Ratlos oder gleich Pohland……sollte dem so sein, dann lass mich doch endlich in Ruhe!!!
    Seit dem ersten Tag wo du mir die Worte im Mund umgedreht hast, gehst du mir, in aller Deutlichkeit, ganz schwer auf den Zeiger!
    Den Mut zu eine persönliche Begegnung hast du ja nie gehabt, also bitte erspare dir und vor allem mir deine Angriffe auf meine Person und auf die Partei der ich garnicht angehöre.

    Sollte dem nicht so sein…..hab ich nichts gesagt.

  6. Schulzendorfer ?
    27. Juni 2019 at 22:09

    Ach ja!?

    Haben Sie mich angesprochen? Falls ja antworte ich gerne.

    Viele Grüße ?

  7. Bürger
    27. Juni 2019 at 20:49

    Ach ja, viel geschrieben und nichts ausgesagt. 1. ist die Vermutung nach ‚meiner Partei‘ falsch und 2. bin ich nicht einer von den anderen Nicknames. Ergo: auf voller Linie versagt.

  8. Ach ja
    27. Juni 2019 at 16:46

    Schulzendorfer, Bürger , LDS , TV – unter was Du Dich noch alles versteckst. Faß Dir mal an Deine einge Nase ! Deine Partei macht des den anderen so leicht : Hier haste wieder ein Beispiel von heute – Dank Deine Hilfe !

    Quelle VDGN Skandalurteil des BGH
    Gerichtshof lehnt Staatshaftung bei Altanschließern ab. Vorsitzender Richter affärenbelasteter Ex-Bediensteter der Brandenburger Landesregierung

    Mit Enttäuschung und Empörung hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aufgenommen, nach dem Altanschließern im Bundesland Brandenburg kein Schadensersatz wegen Staatshaftung zustehen soll. Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm:

    “Das Urteil ist ein Skandal. Kein Betroffener wird verstehen und akzeptieren können, daß der BGH die vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig verworfene Erhebung der Altanschließerbeiträge für rechtmäßig befindet. Denn das ist der Kern des Urteils. Von diesem Urteil sind Zehntausende Menschen, die auf ihren Grundstücken in Brandenburg wohnen, direkt betroffen. Sie fragen sich jetzt: Leben wir tatsächlich unter rechtsstaatlichen Verhältnissen, wenn Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts durch die Hintertür gegenstandslos gemacht werden können? Die politischen Auswirkungen des heutigen Urteils werden sich bei der Landtagswahl in Brandenburg im Herbst deutlich zeigen. Und es schreit geradezu nach einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

    Wir kommen nicht umhin, darauf hinzuweisen, wer in Karlsruhe als Vorsitzender Richter des III. Zivilsenats des BGH dieses Urteil zuvörderst verantwortet: Ulrich Hermann, der aus Bonn kommend seine Berufslaufbahn ab 1991 an brandenburgischen Gerichten bzw. im Potsdamer Justizministerium absolvierte, bis er 2003 an den BGH berufen wurde. Öffentlich bekannt wurde er mit der “Büroleiteraffäre” im Jahr 2000. Als Büroleiter des brandenburgischen Justizministers Kurt Schelter wurde ihm damals vorgeworfen, unzulässigen Einfluß auf eine Gerichtsentscheidung ausgeübt und damit die Unabhängigkeit der Justiz verletzt zu haben. In den Jahren 2002 und 2003 protestierten drei Vereinigungen von Richtern und Juristen gegen eine Wahl Hermanns zum Bundesrichter. Sie hatten bei dem ehemaligen Bediensteten der Brandenburger Landesregierung ganz offensichtlich Recht. Denn das jetzige BGH-Urteil spricht die Brandenburger Landesregierung von rechtswidrigem Handeln frei, obwohl die vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig gerügte Praxis von dieser Regierung über mehrere Legislaturperioden initiiert, gutgeheißen und durchgesetzt worden ist.”

  9. Schulzendorfer ?
    26. Juni 2019 at 22:45

    Liebe Redaktion!
    Aua.
    Wer befördert denn hier ständig diese braune Suppe?
    Ja Ihr!
    Da habt Ihr doch was Ihr wolltet!
    Herzlichen Glückwunsch!

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