BER – Pannenflughafen: Der „weltbeste Schallschutz“ steht oft nur auf dem Papier

18. August 2016
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Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zur erforderlichen Lüftungsplanung droht der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB) in Sachen Schallschutz neuer Ärger.

Der Grund: In 29 Prozent aller Räume werden die akustischen Schutzziele, die für Betroffene von 25.000 Gebäuden am künftigen Hauptstadtflughafen BER verbrieft sind, nicht eingehalten. Der zulässige Innenpegel wurde überschritten, die höchste Überschreitung lag bei 5 dB.

Prof. Dr. Philip Leistner (re.), Institutaleiter und Akustiker Dr. Lutz Weber (li.) stellten heute ihr Gutachten vor (Foto:mwBild)

Prof. Dr. Philip Leistner (re.), Institutaleiter und Akustiker Dr. Lutz Weber (li.) stellten heute ihr Gutachten vor (Foto:mwBild)

Zu diesem Ergebnis kommt das Frauenhofer – Institut für Bauphysik (IBP) in einem Gutachten zur Umsetzung des baulichen Schallschutzes beim Flughafen Schönefeld. Die Expertise an 12 Gebäuden mit 65 schutzbedürftigen Räumen wurde im Auftrag der Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V. gefertigt.

Fehler bei der korrekten Ermittlung der Schalldämmung der Außenbauteile im Bestand sind ein wesentlicher Grund dafür. Die von der FBB verwendeten Berechnungswerkzeuge enthalten ferner Vereinfachungen, die wichtige akustische Effekte nur unzureichend einbeziehen.

So werden beispielsweise die im Fluglärm enthaltenen tieffrequenten Geräuschanteile unzureichend gewichtet. Zwar berücksichtigt die FBB dies mit einem pauschalen Zuschlag von 6 dB. Doch nach Ansicht der Bauphysiker am IBP reicht das bei leichten mehrschaligen Bauteilen bei weitem nicht aus.

Ebenso wird der Einfluss des Schalleinfallwinkels bei Fenstern nicht ausreichend berücksichtigt. Denn bei flachem Schalleinfall, beispielsweise beim direkten Überflug, nimmt die Schalldämmung von Fenstern merklich ab. Dieser Effekt kann zu Differenzen zwischen theoretischer Annahme und Realität von 2 bis 3 dB führen.

Rechtsanwalt Michael Hofmann vertritt seit Jahren die Interessen der Schutzgemeinschaft. (Foto:mwBild)

Rechtsanwalt Michael Hofmann vertritt seit Jahren die Interessen der Schutzgemeinschaft. (Foto:mwBild)

 „Im Gutachten wird klar herausgearbeitet, dass durch die FBB Berechnungsverfahren nicht korrekt angewendet wurden. Das bedeutet, der Anspruch der Schutzbetroffenen wird durch die Flughafengesellschaft nicht erfüllt.“, konstatiert Michael Hofmann von der Anwaltskanzlei Siebeck Hofmann Voßen, München.

Für die Flughafengesellschaft sind durch das IBP – Gutachten weitreichende Folgen absehbar: Weitere Kostensteigerungen für den Schallschutz durch erneute Berechnungen und zusätzliche Baumaßnahmen bis hin zu Entschädigungen, falls der Lärmschutz teurer wird, als 30 Prozent des Verkehrswertes eines Hauses.

Zu wenig Beachtung finden nach Ansicht der Experten auch “Nebeneffekte” der Lärmschutzmaßnahmen. So der verringerte Luftaustausch durch eine erhöhte Dichtigkeit der Gebäudehülle, ein erhöhter CO2 – Gehalt in der Atemluft durch die niedrigere Luftwechselzahl, der Anstieg der Luftfeuchtigkeit und damit die Zunahme der Gefahr von Schimmelpilzbildung sowie die Überhitzung von Räumen.

Jurist Hofmann an die Adresse der Flughafengesellschaft und seiner Aufsichtsbehörden: „ Ich kann nur dringend raten, dass Gutachten des Frauenhofer Institutes ernst zu nehmen.“ Denn, sollte durch die FBB weiter so „gewurschtelt“ werden wie bisher, drohen neue Klagen beim OVG, so Hofmann kämpferisch.

5 Responses to BER – Pannenflughafen: Der „weltbeste Schallschutz“ steht oft nur auf dem Papier

  1. Kontrolle
    12. Mai 2020 at 12:02

    @ Michael Rumpf Nach 35 Jahren Krampf gegen den Standort , kann man über derartige Aussagen wirklich nur lachen.

    Zur Antwort : http://www.bvbb-ev.de, http://www.vuv- verein.de, http://www.VDGN.de

  2. Michael Rumpf
    11. Mai 2020 at 19:31

    Hallo.habe gedacht es geht ohne Stress und Bürokratie .
    Aber wohl nicht.wollte mich einer Sammelklage anschließen .
    Habe aber keine Ahnung wie sowas geht.

    Also weiterlachen.?

  3. Kontrolle
    6. Mai 2020 at 15:27

    @ Michael Rumpf Ausgeschlafen ? Selten so gelacht ! Was haben Sie die letzen Jahre gemacht !? Habe Sie etwa gedacht, die FBB wird Ihnen helfen und jetzt sollen Ihnen die anderen helfen, die jahrelang für Schallschutz auch vor Gericht gekämpft haben ?

    Beschweren kann man sich ja wohl nur bei Herrn Wagner FBB oder im Beratungszentrum am Bahnhof Schönefeld. Wenn Sie an die Staatskanzlei schreiben, haben Sie auch etwas getan –

    Wenn Sie geglaubt haben, dass der beste Schallschutz der Welt auch bei Ihnen kommt, dann schlafen sie bis zur nächsten Düse weiter.

  4. Michael Rumpf
    5. Mai 2020 at 19:08

    Hallo. Wir hatten 2018 eine Prüfung unseres Hauses..

    Vor einer Woche wurde uns EIN. Lüfter angeboten …

    Wie kann ich Einspruch einlegen.?

    MfG M.Rumpf.
    aus Schulzendorf.

  5. Manfred Günther
    12. November 2016 at 12:05

    Für eine sachliche Disskussion zu diesem Thema würde ich gern Einsicht in das vollständige Gutachten des Frauenhofer- Instituts nehmen.
    Ist dies möglich? Für diesbezügliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

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