Beitrags – SCHOCK: Etwa 10.000 Euro müssen Anlieger hinblättern

21. März 2017
Von

Schulzendorf. Dem Gemeinderat liegt ein Vorschlag von Bürgermeister Markus Mücke vor, der den Ausbau, die Erneuerung der Fahrbahn, des Gehweges und der Straßenbeleuchtung in der August – Bebel – Straße vorsieht und den Anliegern teuer zu stehen kommt..

Schon in der Vergangenheit gingen Bürger auf die Straße, weil sie die Höhe der Straßenausbau Beiträge als ungerecht empfanden. (Foto: Archiv/mwBild)

Schon in der Vergangenheit gingen Bürger auf die Straße, weil sie die Höhe der Straßenausbau Beiträge als ungerecht empfanden. (Foto: Archiv/mwBild)

Die beitragsfähigen Kosten der Sanierung im Abschnitt von der Brücke bis zur Kreuzung Paarmannstraße liegen bei 210.500 Euro. „Nehmen Sie die Kosten und teilen sie durch zwei.“, erklärte Bauchef Sonntag. So würden sich die Belastungen für die Anrainer, in Abhängigkeit ihrer Grundstücksgrößen, grob berechnen.

Zehn Anlieger soll es nach Sonntags Worten geben. Macht rund 10.000 Euro für jeden!

13 Responses to Beitrags – SCHOCK: Etwa 10.000 Euro müssen Anlieger hinblättern

  1. Horst
    23. März 2017 at 09:46

    Wenn ich dort Anwohner wäre, so würde ich jetzt schon beim Anwalt sitzen und mich beraten lassen.

    Laut Plan soll die A.-Bebel-Str. eine Haupterschließungsstraße sein.
    Durch den Sportplatz, die Butze, den Bauhof und bis letztes Jahr auch der Post, kann man diese Straße durchaus als Hauptverkehrsstraße einstufen, die dann entsprechend anders veranlagt wird.

    Die GV kann das per Beschluß machen! Also los Herr Dr. Burmeister und Herr Kolberg, beim Gehweg E.-Thälmann gings ja auch.
    Und gerdae wenn die Straße erstmal gemacht ist, dann wird sie auch wieder höher frequentiert werden.

    Und was hier noch garnicht erwähnt wurde, in der Berichtsvorlage steht schon im ersten Satz, dass auch Grundstückszufahrten errichtet werden sollen. Und wenn man von oben per Satellitenbild schaut, dann gibts bisher nur zwei befstigte Zufahrten. Heißt also, zu den Kosten von Straße, Gehweg und Beleuchtung, kommen ja noch Kosten für die Zufahrten auf die Anlieger zu, also wird es kaum bei 10.000€ bleiben.

  2. Frank Knuffke
    23. März 2017 at 05:50

    Ich finde das nicht in Ordnung,wenn hier versucht wird,den schwarzen Peter mal wieder in Richtung Verwaltung zu schieben,denn ich kann mich noch sehr gut erinnern,das Herr Sonntag den Vorschlag unterbreitet hat,jährliche Investitionen ins Strassennetz vorzunehmen,zum Zwecke der Instandhaltung bzw.Instandsetzung.Dieser Vorschlag wurde jedoch von der Groko vom Tisch gefegt.Instandhaltung bzw.Instandsetzung ist jedoch eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.Wir können nicht so fortfahren wie bisher,daß man die Strassen verkommen lässt und wartet bis sie grundhaft erneuert werden müssen(auf Kosten der Bürger).Ich plädiere dafür,die Strasse instandzusetzen und auf Bürgersteige,Radwege etc. zu verzichten.Ich bin mir sicher,daß es Firmen gibt welche das in guter Qualität bewerkstelligen können.Das hätte auch den Vorteil,daß wir so Erfahrungen mit der Instandsetzung sammeln können und dies auch auf andere Strassen anwenden können,was uns jede Menge Geld und Ärger sparen könnte,als immer grundhaft auszubauen.Ich fühle mich jedenfalls nicht berufen,den Bürgern 10.000-Euro Rechnungen zu bescheren,weil ich weiss wir schwer es ist,dies Geld erst mal zu verdienen.Ich denke,wir können da gemeinsam einen Weg finden im Gemeinderat.

  3. Auch Neu Schulzendorfer
    23. März 2017 at 02:08

    @Neu Schulzendorfer
    Ich hoffe, dass die Kommunalaufsicht die Gemeindeverwaltung bereits dazu ermuntert hat, die Beiträge für den Gehweg Thälmannstraße zu erheben. Die Gemeinde muss meiner Meinung nach Beiträge erheben, da es eine gültige Satzung für die Erhebung gibt und § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG Brandenburg die Erhebung zwingend fordert. Falls die Kommunalaufsicht noch nicht eingeschaltet wurde, sollte das alsbald geschehen, denn sonst droht die Verjährung.
    Mit dem zusätzlichen Geld aus den Beiträgen kann für die Schule oder die Kitas gewiss eine Menge finanziert werden. Oder das Thema Grundsteueranhebung endgültig vom Tisch gefegt werden. Ich wäre jedenfalls nicht traurig darüber.

  4. Ulf
    Ulf
    22. März 2017 at 20:45

    Herr Burmeister, ich finde Ihren Einsatz in der Sache absolut Klasse, gut das es Leute wie Sie gibt, die sich für die Bürger einsetzen, wenn es schon Herr Mücke nicht macht.Aber das Problem an sich, werden sie auch nicht lösen können, das muss in Potsdam geklärt werden. Ich halte das Beteiligungssystem für absolut ungerecht.

  5. Sandro
    22. März 2017 at 20:10

    Danke Herr Burmeister für Ihr Engagement für die Bürger. Aber Satzung ist Satzung. Wenn Straßen gebaut werden, müssen Anlieger zahlen. Und rütteln sie mal ihre Bürgermeisterkandidatin wach. Sie scheint noch im Dornröschenschlaf zu liegen. Man hört und sieht nichts von ihr!!!

  6. Frau Müller
    22. März 2017 at 17:06

    Und Herbert, kannst du bestatätigen, dass diese Sanierung das Maß der Instandsetzung übersteigt und so beitragsfähig wird? Und wenn ja, wer legt das fest bzw. nach welchem Gesetz geschieht das?

  7. Dr. Herbert Burmeister
    22. März 2017 at 15:36

    Die Gemeindevertreter haben nicht mitgemacht. Ohne den Einspruch unserer Fraktion wäre die Vorlage des Bürgermeisters zum Bauprogramm durchgegangen. Dann hätten Die Anwohner auch noch die Parkplätze vor dem Sportplatz mit bezahlen müssen. Erst nach der Intervention unserer Fraktion wurde geprüft, ob zwei Abschnitte möglich sind. Dazu haben wir eine Anliegerversammlung gefordert, wo die Anlieger selbst zu dem Vorhaben Stellung nehmen können. Die soll nun stattfinden. Einen Termin gibt es allerdings noch nicht. Ich werde daran teilnehmen und mir aus der Diskussion der Betroffenen eine Meinung bilden.

  8. Neu Schulzendorfer
    22. März 2017 at 10:36

    Das gesamte Verfahren, wie Bürger an den Kosten der Entwicklung der Infrastruktur eines Ortes beteiligt werden, muss überarbeitet werden. Bürger müssen gleich behandelt werden. Es kann nicht sein, dass Familie Israel ein Trinkgeld für den Straßenbau zahlt, die Anwohner am Gehweg E – Thälmann Str. gar nichts und andere 10.000 Euro. Ein Irrsinn was man in der August Bebel Str. mit den Anliegern vorhat. Dass die Gemeindevertreter da mitmachen, dafür habe ich keinerlei Verständnis.

  9. Gollum
    22. März 2017 at 09:12

    Für eine neue Straße mit Gehweg und Beleuchtung und das alles für 10.000 Euro? Das ist doch ein Schnäppchen, weil wir dürfen für eine Straße mit Beleuchtung aber ohne Gehweg 5000 Euro bezahlen und es handelt sich um eine Sackgasse. Der Straßenabschnitt ist nur 150 meter und angeblich beteiligen sich 12 Anlieger.Der gesamte Straßenbau ist nur eine Abzocke, weiter nichts und man könnte auch Preiswerter bauen aber das interessiert die Gemeinde nicht.

  10. Eichberger
    21. März 2017 at 23:14

    Oder schnell viele Bäume gepflanzt, vielleicht bewertet Herr Mücke das Grundstück wie Wald. 😉

  11. Eichberghoernchen
    21. März 2017 at 21:19

    Die komplette Erneuerung der Straße ist leider keine Instandhaltung mehr.

    Das mit den Kosten ist natürlich trotzdem ein riesiges Problem was in der jüngeren Vergangenheit einige Schulzendorfer betroffen hat.

    Es gab vor nicht allzu langer Zeit einen schönen TV Beitrag dazu bei einem öffentlichen rechtlichen Fernsehsender.
    Dort gab es Beispiele, wo in Gemeinden jeder Grundstückseigentümer eine geringe Pauschale zahlt und davon dann Stück für Stück alle Straßen und Gehwege erneuert werden. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre sollte das Bauamt ja die durchschnittlichen Ausgaben pro Jahr kalkulieren können und dann könnte man das ja umlegen. Lieber 25€ im Quartal als 10.000€ alle 20 Jahre

    Auf dem Eichberg gibt es ja so einige Straßen die zwingend mal erneuert werden müssten und denen auch Beleuchtung nicht schaden würde.

  12. Frau Müller
    21. März 2017 at 18:38

    Ich frage mich gerade……in der Straßenbaubeitragssatzung steht:

    Nicht beitragsfähig sind die Kosten für
    1. die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen, Wege und Plätze;

    Wenn nun die Straße (die ja ausgebaut ist, oder zählt der Betonweg nicht als ausgebaut?) instandgesetzt wird, wieso will man das dann umlegen?
    Wenn Beleuchtung und Gehweg erstmalig gemacht werden, dafür ja, aber da stehen auch “nur” 72.500€ im Raum.

    Kann mir das jemand schlüssig erklären?

  13. Otto
    21. März 2017 at 18:13

    Eigentum verpflichtet! :-)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige

Anzeige

Anzeige