B – Plan: Rathaus befreit sich selbst von Vorschrift

18. März 2017
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Wird Bürgermeister Markus Mücke bei ähnlichen Befreiungsanträgen privater Bauherren den Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen? (Foto:mwBild)

Wird Bürgermeister Markus Mücke bei ähnlichen Befreiungsanträgen privater Bauherren den Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen? (Foto:mwBild)

Schulzendorf. Ein Vorgang, den sich künftige Bauherren, insbesondere unter dem Aspekt der Gleichbehandlung, fest einprägen dürften:

Bürgermeister Markus Mücke hat die Gemeinde Schulzendorf von einer Bestimmung des B – Planes befreit. Der sieht im Gebiet der gegenwärtig im Bau befindlichen Kita eine offene Bauweise vor. Das bedeutet, ein Gebäudekörper darf nicht länger als 50 Meter sein.

Der Kita – Neubau weicht jedoch davon ab, er ist mit 52 Meter Länge geplant. Eine schwerwiegende Panne in der Planung?

„Da die Gemeinde die Satzung beschlossen hat, ist sie auch diejenige, die über eine Befreiung zu entscheiden hat. Das wurde im Baugenehmigungsverfahren getan.“, verriet Bauchef Jörg Sonntag.

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