Altanschließer – Präzedenzfall: Staatshaftung oder Landtag hat Schuld

9. Mai 2019
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Haben Besitzer von DDR – Abwasseranschlüssen, die keinen Widerspruch gegen rückwirkende Bescheide von Zweckverbänden eingelegt haben, Anspruch auf Rückzahlung? Diese Frage stand im Mittelpunkt der heutigen Verhandlung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe.

Peter Vida, Landtagsabgeordneter von BVB/Freie Wähler kommentiert den Verlauf so: “Aufgrund der Komplexität der Sache kam es heute zu keiner Entscheidung. Ausführlich wurde die Rechtsprechung aller bisherigen Gerichte diskutiert. Es ist deutlich geworden, dass es nur zwei Optionen gibt: Entweder ist der Staatshaftungsanspruch begründet und zigtausende Haushalte, auch ohne Widerspruch, bekommen ihr Geld zurück oder aber es liegt „legislatives Unrecht“ vor und die Schuld läge beim Landtag, dass er ein falsches Gesetz geschaffen hat.”

BVB / FREIE WÄHLER beharrt auf der Forderung nach einer Rückzahlung an alle Betroffenen.

Dauerbrenner bei den Bürgern: Das Thema Altanschließer. (Foto: Wolff)

Dauerbrenner bei den Bürgern: Das Thema Altanschließer. (Foto: Wolff)

One Response to Altanschließer – Präzedenzfall: Staatshaftung oder Landtag hat Schuld

  1. Oliver
    13. Mai 2019 at 15:07

    Es ist ja Wahl…

    Welche Partei außer den freien Wählern setzt sich denn sonst noch für die Rückzahlung der “Unrechtsabgaben” ein ?

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