Altanschließer: Ohrfeige für den MAWV vor Gericht

13. Februar 2017
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Der Märkischen Wasser- und Abwasserzweckverband (MAWV) hat vor dem Verwaltungsgericht Cottbus eine empfindliche Niederlage kassiert.

Das Gericht hat den Beitragsbescheid eines Schulzendorfer Altanschließers aufgehoben. Er wurde vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) rechtlich betreut.

Der kaufmännische Leiter des MAWV, Otto Ripplinger (li.) und Verbandsvorsteher Peter Sczepanski (re) in einer öffentlichen Veranstaltung . Foto: Wolff)

Der kaufmännische Leiter des MAWV, Otto Ripplinger (li.) und Verbandsvorsteher Peter Sczepanski (re) in einer öffentlichen Veranstaltung . Foto: Wolff)

Der MAWV hatte sich geweigert, auf diesen Grundstückseigentümer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Altanschließerbeiträge in Brandenburg anzuwenden. Der Grund: Der Verband sei erst im Jahr 2000 rechtswirksam gegründet worden. Deshalb treffe die Karlsruher Entscheidung zum Altanschließerproblem auf den MAWV nicht zu.

Das sah das Gericht anders. Mindestens für die Gründungsgemeinden des MAWV, zu denen Schulzendorf gehört, sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anzuwenden.

„Der MAWV ignoriert in Donald-Trump-Manier die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dazu hat er jetzt eine erste Niederlage vor Gericht erlitten. Bemerkenswert ist, dass bei der Urteilsverkündung in Cottbus weder ein Vertreter des MAWV noch ein Anwalt des MAWV anwesend war.“, erklärte VDGN-Präsident Peter Ohm.

Insgesamt gibt es beim MAWV rund 4000-Altanschließer-Vorgänge mit noch nicht bestandskräftigen Bescheiden. Bei denen besteht nach der Karlsruher Entscheidung in jedem Falle eine Rückzahlungspflicht. Außerdem sind schon jetzt 800 Altanschließer-Klagen gegen den Zweckverband anhängig.

Der VDGN kritisiert die Haltung des MAWV. Aus seiner Sicht werden Betroffene in Prozesse getrieben. Dies sei verantwortungslos und stellt aus Sicht des VDGN „groben Amtsmissbrauch“ dar. „Es ist an der Zeit, dass die gewählten Volksvertreter diesem Treiben ein Ende setzen.“, erklärt der Grundstücksnutzer Verband in einer Stellungnahme.

7 Responses to Altanschließer: Ohrfeige für den MAWV vor Gericht

  1. Rote Zor(n)a
    21. Dezember 2017 at 18:50

    @Altanschließer & Schulzendorfer

    Kennen Sie das Aktenzeichen des erwähnten Urteils?

    Also wenn jetzt der MAWV selbst nunmehr
    eine Musterklage gegen das Land Brandenburg
    führen wird, wegen Staatshaftung – hahahaha

    dann müsste der MAWV doch auch eine Musterklage
    von uns gegen sich vor den VG / OVG zulassen,
    davon gehe ich aus.

  2. 15. März 2017 at 18:51

    Der Innenminister Brandenburgs (SPD) versagt den Verbänden jegliche Unterstützung, die allen Altanschließern die zu Unrecht gezahlten Beträge erstatten! Dies ist politisch unklug. Dies heißt doch, dass jene Bürger, die der Landesregierung, dem Parlament und damit auch den Verbänden vertraut haben, nach Recht und Gesetz zu handeln, jetzt die Dummen wären. Also künftig: Nicht mehr vertrauen, immer protestieren, dagegen handeln, Volksentscheide organisieren und vieles mehr!! Jedenfalls ist die SPD unwählbar geworden!

  3. 14. Februar 2017 at 08:04

    Ich denke es wäre an der Zeit, daß die Kommunalaufsicht oder ein anderes Kontrollorgan einschreitet, weil wenn der MAWV weiter in Gutsherrenmanier mit jedem seiner in Widerspruch gegangenen Kunden den Prozess ausfechten will und das ist vorsätzliche Geldvernichtung solange das auf die Gemeinschaft umgelegt wird und nicht von den Vorstandsgehältern abgezogen wird.
    Dr. Briese hat hier sogar den Straftatbestand des Wuchers in Betracht gezogen, weil eine 2 mal bezahlte Sache ein drittes mal bezahlt werden soll und der MAWV nicht in Unkenntnis dessen handelt, vielleicht auch ein interessanter Ansatz !

  4. Peter Siegert
    13. Februar 2017 at 15:16

    Ich empfinde die Struktur des MAWV auch undemokratisch, @Altanschließer. Warum dürfen in der Verbandsversammlung ausschließlich Bürgermeister bzw. als deren Vertreter, Verwaltungsbeamte sitzen? Bei einigen habe ich den Eindruck, dass sie nicht in erster Linie die Interessen der Bürger vertreten.Das sollte geändert werden.

  5. Frank Knuffke
    13. Februar 2017 at 14:12

    Zur Erinnerung:Die Gemeindevertreter Schulzendorfs haben das in ihrer Macht stehende getan.Der BM wurde von uns beauftragt,die Rückzahlung in der Verbandsversammlung zu beantragen,wurde aber von den Bürgermeistern mehrheitlich abgelehnt.Selbst Herr Mücke hatte wohl gegen diesen Antrag,den er selbst eingebracht hatte gestimmt.Was soll ich dazu sagen?Unser Land entwickelt sich zu einer Bananenrepublik,welches allerdings von den Wählern immer wieder so bestätigt wird.

  6. Altanschließer
    13. Februar 2017 at 13:07

    Ob die Herrschaften beim MAWV oder die im Rathaus, ich frage mich mittlerweile, ob die Interessen der Bürger in den Verwaltungsetagen überhaupt noch eine Rolle spielen. Da wird Geld der Altanschließer und der Essengeldzahler zurückgehalten, aber ständig etwas von Bürgernähe reden. Und fast alle Bürgermeister spielen das Spiel beim völlig undemokratisch zusammengesetzten MAWV mit. Die Bürger müssen sich ihr rechtmäßig zustehendes Geld mit Hilfe eines Gerichts erkämpfen.

  7. Gute Fee
    13. Februar 2017 at 12:19

    Wie lange versucht der MAWV noch diese Problematik auszusitzen? Die Arroganz und Ignoranz stinkt zum Himmel. Schon allein, wenn man sich die Antwortschreiben auf Widersprüche durchliest.
    Gemeindevertreter, Ihr seid gefragt und aufgefordert zum Handeln!!!!

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