Wie Sprecher Reinhard Bolduan mitteilte, ist die Interessengemeinschaft Altanschließer Schulzendorf seit kurzem Mitglied im Dachverband der Brandenburger Bürgerinitiativen und Vereine zum Thema Wasser und Beitragserhebungen, „Das Wassernetz Brandenburg“.
Mehr als sechs Monate sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem die bisherige Praxis zur Beitragsveranlagung von Altanschließern in Brandenburg gekippt wurde, vergangen.
Bolduan kritisiert die Hinhaltetaktik der politischen Entscheidungsträger in Potsdam, die bis heute den Bürgern eine Antwort auf die Frage schuldig sind, wie der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung in der Altanschließer Thematik gewährleistet werden soll.
Die Rückzahlung an alle Betroffenen, ob mit oder ohne bestandskräftigen Bescheid ist möglich. Das hat der Universitätsprofessor Dr. Christoph Brüning in einem Gutachten nachgewiesen, so Sprecher Bolduan.
Betroffene sollen Anträge auf Rückerstattung stellen, diese müssten jedoch bis spätestens 11. Dezember 2016 beim jeweiligen Zweckverband vorliegen.
Aktuelle Informationen der Interessensgemeinschaft zum Thema Beitragsrückzahlung liegen in Birgits Backshop in Eichwalde, Schulzendorfer Straße 8, aus. Wer Fragen hat, erreicht den Bürgerverein auch unter der Telefonnummer 033762 46831.
Diesen Bescheid haben jetzt alle erhalten. Ich habe wieder Widerspruch erhoben, vorsorglich, damit die Frist eingehalten wird. Mal sehen, wie es weitergeht. Ich weiß nicht, was jetzt rechtssicher ist, der Widerspruch geht jetzt erst mal raus, nochmals mit Verfassungswidrichkeit und Antrag auf Aufhebung.
MAWV verweigert weiter die Rückzahlung bei Variante 1: Widerspruch ohne Klage
Es wurde Widerspruch eingelegt, der Widerspruch wurde abgelehnt, es wurde keine Klage erhoben, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde Antrag auf Aufhebung des Beitragsbescheides gestellt.
Antrag wird abgelehnt:
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