Altanschließer: Die Linke für Rückzahlung an alle

26. Juni 2018
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Nach Überzeugung von Dr. Herbert Burmeister wird der Rechtsfrieden nur bei Gleichbehandlung der Altanschließer eintreten. (Foto: mwBild)

Nach Überzeugung von Dr. Herbert Burmeister wird der Rechtsfrieden nur bei Gleichbehandlung der Altanschließer eintreten. (Foto: mwBild)

Im Schulzendorfer Gemeinderat liegt ein Beschlussantrag der Fraktion Die Linke auf dem Tisch, der Bürgermeister Mücke dazu vergattern soll, in der Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) für die Rückzahlungsoption 3 zu stimmen.

Sie sieht vor, dass alle Bescheide aufgehoben werden, die vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erfasst sind, egal ob sie bestandskräftig sind oder nicht.

Der Rückzahlungsbeitrag würde sich insgesamt auf rund 60 Millionen Euro belaufen. 51 Millionen müssten vom MAWV und 9 Millionen Euro im Rahmen einer Umlage von den Mitgliedskommunen übernommen werden. Bedeutet für Schulzendorf 605.042 Euro, für Eichwalde 529.412 Euro und für Zeuthen 907.563 Euro.

Das Hauptargument der Linken für ihren Vorstoß lieferte unlängst Dr. Herbert Burmeister (Die Linke): „Rechtsfrieden stelle ich nicht her, wenn diejenigen, die dem Handeln des MAWV vertraut haben und nicht geklagt haben, schlechter gestellt werden als diejenigen, die geklagt haben.“

Einen Haken hat der Linken Vorschlag: Findet er im Gemeinderat eine Mehrheit, bleibt es fraglich, ob sich Bürgermeister Mücke an den Beschluss hält. Denn in einem Schreiben hatte unlängst das Brandenburger Innenministerium davor gewarnt, freiwillige Rückzahlungen ohne einen Finanzplan zu beschließen. Bürgermeister seien in diesen Fällen gehalten, die Beschlüsse zu beanstanden.

3 Responses to Altanschließer: Die Linke für Rückzahlung an alle

  1. Peter Lustig
    28. Juni 2018 at 08:08

    Der hier im Beitrag erwähnte Begriff “vergattern” ist klug gewählt. Alle die schon mal beim Militär waren, wissen was dieser Begriff bedeutet. Genau wie in Zeuthen sollte die Schulzendorfer Gemeindevertreter rechtssicher beschließen, wie der Bürgermeister im Sinne der GV beim MAWV abzustimmen hat. Macht er dann wieder was er will, dann stellt sich wenigstens die Frage der Schadensersatzforderung, vielleicht sogar im Rahmen einer Sammelklage.

    Das wäre doch mal was!

  2. M&M
    26. Juni 2018 at 13:05

    Das nenne ich Rechtsstaat. Die Wähler von Herrn Mücke müssten sich schämen und verkriechen.

  3. Herr Lehmann
    26. Juni 2018 at 08:28

    Er wird sich ganz sicher nicht daran halten……können die beschließen was sie wollen !!!
    Schulzendorf könnte das ohne mit der Wimper zu zucken aus der Rücklage nehmen.
    Aber den Bürgern mal was Gutes tun……niemals, wo kommen wir denn da hin.

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