Altanschließer: Der Rechtsfrieden ist nicht in Sicht

11. Februar 2016
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Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) ist eindeutig: Zwei Grundstücksbesitzer aus Cottbus dürfen für Abwasseranschlüsse aus DDR – Zeiten nicht rückwirkend zu Kasse gebeten werden. Es wird nun damit gerechnet, dass, ausgelöst durch das Urteil, Rückforderungen von bis zu 500 Millionen Euro von den Zweckverbände erhoben werden.

Nach Lesart des Vorsitzenden Richters Ralf Leithoff sind allerdings nur jene Bescheide unwirksam, gegen die Widerspruch eingelegt wurde. Bei bezahlten und bestandskräftigen Bescheiden gäbe es nach Auffassung des OVG keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung.

Die sogenannten Altanschließer haben einen Sieg auf ganzer Linie eingefahren. (Foto:mwBild)

Die sogenannten Altanschließer haben einen Sieg auf ganzer Linie eingefahren. (Foto:mwBild)

Diese Auffassung teilt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) jedoch nicht. Vereinschef Peter Ohm dazu: “Es ist unmoralisch, unrechtmäßig eingetriebene Gelder einzubehalten. Wie sehr sich das OVG irren kann, hat der Karlsruher Richterspruch gezeigt. Der VDGN bekräftigt seine Forderung:  Im Sinne der Gleichbehandlung müssen die Zweckverbände alle Altanschließerbeiträge erstatten und das Geld dafür aus der Landeskasse zurückbekommen. Dafür ist jetzt ein Finanzierungskonzept zu erstellen.“

Peter Vida, Landtagsabgeordneter und Landeschef der Freien Wähler kündigte einen politischen Kampf dafür an, dass auch die Altanschließer, die den juristischen Streit scheuten, nicht leer ausgehen: „Dass Menschen horrende Gebühren auf Basis von verfassungswidrigen Bescheiden zahlen, darf nicht sein.“

Auch bestandskräftige Bescheide, gegen die KEIN Widerspruch eingelegt wurde, können gemäß § 48 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz aufgehoben werden. Allerdings setzt die Aufhebung einen Antrag des Beitragszahlers an die erlassene Stelle voraus.

Grundlage ist eine Änderung der Rechtsprechung, wie sie durch die am 17.12.2015 bekannt gemachte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben ist. § 51 VwVfG Absatz 3 lässt dazu jedoch vom Zeitpunkt des Bekanntwerdens der neuen Rechtssituation nur drei Monate Zeit.

3 Responses to Altanschließer: Der Rechtsfrieden ist nicht in Sicht

  1. Nobody
    2. März 2016 at 12:57

    Ganz wichtig!

    Habe zum Thema Altanschliesser vom BVB Freie Wähler eine blaue Broschüre im Briefkasten gehabt, für die ich mich hier noch mal ausdrücklich bedanke.

    Spätestens am 17.3.2016 läuft die Antragsfrist zur Rückerstattung des Altanschliesserbeitrages (besser: ..das Verfahren wieder aufzugreifen)aus. Also Antrag rausschicken, sonst könnte der MAWV trotz Urteil Bundesverfassungsgericht doch eine Verjährung konstruieren und das Geld ist futsch.

    Frage ich mich nur: Warum erfolgen solche Informationen nicht von unserem Gemeindeamt an die Bürger von Schulzendorf? Hier zeigt sich wieder der Interessenkonflikt, wenn der Bürgermeister im MAWV mit drinhängt…

    Nebenbei sehr interessant: Im Landtag hat der BVB im Januar den Antrag gestellt “alle auf verfassungswidriger Grundlage erhobenen Bescheide sind aufzuheben, die bereits gezahlten Beiträge unbürokratisch zurückzuzahlen” der (hört,hört) von der Mehrheit von SPD und Linke abgelehnt wurde.

  2. Wilfried Haase
    14. Februar 2016 at 12:32

    Peter Vida führt die BVB Freie Wähler.
    Bernd Puhle ist Vorsitzender der Freie Wähler, Landesverband Brandenburg. Der Schulzendorfer sollte korrekte Angaben verwenden.
    Wilfried Haase, Stellvertr. Vors. FW LV BB

  3. Nobody
    11. Februar 2016 at 19:29

    Verbandschef Peter Sczepanski träumt sogar von Verjährung und sieht aus MAWV Sicht keine Handlungsgrundlage, wie bereits gestern in der MAZ Online zu lesen war:

    http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Noch-keine-Handlungsgrundlage

    Für bestandskräftige Bescheide gibts keine Rückzahlung, das war klar.

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