42 – Jähriger in Wildau angeschossen

21. Mai 2017
Von

Blaulicht der PolizeiHeute, kurz vor 05:00 Uhr, wurde die Polizei nach Wildau zu einem Mehrfamilienhaus zur Hilfe gerufen. Ein 42-Jähriger hatte den Notarzt sowie seine Rettungssanitäter massiv mit einem Messer bedroht.

Dem vorrausgegangen war ein Hilferuf der Familienangehörigen, da von dem Mann gegen sie Aggressionen ausgingen. Einer stationären Einweisung entzog er sich, indem er die Retter mit dem Messer angriff. Der Aufforderung der nun zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten das Messer abzulegen, kam er nicht nach und bedrohte nun unmittelbar die Polizisten.

Zum Schutz ihrer sowie der körperlichen Unversehrtheit der weiteren anwesenden Personen wurde die Schusswaffe angewendet. Dabei wurde der 42-Jährige am Bein verletzt. Er wurde zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.

Bei einer Schusswaffenanwendung durch Polizeibeamte erfolgt stets eine juristische Prüfung der Rechtmäßigkeit, hier durch die Staatsanwaltschaft Cottbus.

 

6 Responses to 42 – Jähriger in Wildau angeschossen

  1. Nobody
    23. Mai 2017 at 20:54

    @aktiver Spieler, in welchen Land lebst Du denn?

    Mit der Meinungsfreiheit ist es ja hier wohl nicht so weit her.
    Wenn z.B. ein Herr Guido Reil aufgrund seiner Meinung aus dem Wohlfahrtsverband AWO rausfliegt und zudem sein Haus und Auto beschädigt wird oder dass ein Björn Höcke aufgrund seiner Meinung nicht mehr in den Schuldienst zurückkehren kann….

    Oder wenn z.B. ein Kreistagsabgeordneter in LDS aufgrund seiner Meinung die Mitgliedschaft im Anglerverband verwehrt wird.

    Und die Mutmaßung von Herrn Knuffke finde ich gar nicht so abwegig.

    Fakt ist doch, dass der Migrationshintergrung oder Flüchtlingsstatus bei solcherlei Taten in zunehmenden Maße verschwiegen wird und der Leser solcher Nachrichten mittlerweile sich seinen Teil denkt.

    Ich habe gestaunt, dass bei dem Messer Angriff auf die jungen Männerin in Cottbus, die Junggesellenabschied feierten, das Täterprofil, sprich vermutlich syrische Flüchtlinge, genannt wurde.
    Ich habe die Blutspuren auf dem Pflaster gesehen. War nicht lustig.

    Ebend sehe ich ein Video, wie Polizisten am Montag in Köln auf einen Schulhof einen 16 jährigen mit Messer stellen. Während Bild.de die Nationalität des Täters brav verschweigt, sind die Kollegen vom Kölner Express mutiger: einen syrischen Flüchtling. Bei der Polizei ist er als Intensivtäter bekannt. In einer Klinik wird er später auf seinen psychologischen Gesundheitszustand untersucht.(– Quelle: http://www.express.de/26946634 ©2017)

    Und die Mutmaßung von Herrn Knuffke ist gar nicht so abwegig…

  2. aktiver Spieler
    23. Mai 2017 at 16:25

    Wie kann man nur so einen Mist schreiben, Herr Knuffke?

    “psychisch krank” als Teil-Grundlage für Migrationshintergrund und dann noch die Verwendung eines Messers als fehlendes Puzzlestück für die Bestätigung der eigenen Logik

    So einen Schwachsinn zu formulieren und das noch als durchdachte Wahrheit dazustellen ist das größte Armutszeugnis, dass man sich überhaupt ausstellen kann.

    Ich bin zufrieden in einem Land zu leben, in dem es Rede- und Meinungsfreiheit gibt. Dann müssen sich die Leute keine Gedanken machen über das was sie meinen könnten. Sie sagen es ja und demaskieren sich und ihr Gedankengut bzw. Gedankenschlecht (in ihrem speziellen Fall).

  3. Frank Knuffke
    23. Mai 2017 at 07:48

    Ich zähle einfach bloß 1+1 zusammen.Mit Messern rumhantieren ist eine Spezialität unserer zugereisten “Gäste”.Laut Pressekodex 12.1 darf der Migrationshintergrund nur im Ausnahmefall genannt werden,siehe hier:
    Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

    Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
    In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte…………..Leider muss man heute wieder bei solchen Vorkommnissen zwischen den Zeilen lesen.Messerangriff+”psychisch krank” bedeutet zu 99% Migrationshintergrund.

  4. aktiver Spieler
    22. Mai 2017 at 22:38

    Weißt du mehr als wir? Wo genau wird ein “Multi-Kulti”-Hintergrund genannt?

  5. WBTG
    22. Mai 2017 at 22:18

    Zitat: Multi-Kulti in Wildau. prima

    Ich kann dem Artikel keine Informationen über die Staatsangehörigkeit entnehmen. Haben Sie Insiderinformationen?

  6. Frank Knuffke
    21. Mai 2017 at 17:28

    Multi-Kulti in Wildau. prima

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